Gegenstandswert bei Vergleichsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Lulumaus
Forenfachkraft
Beiträge: 149
Registriert: 26.09.2007, 14:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

13.11.2008, 15:00

Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:

Unser SW ist sagen wir 5.000,00 €. Jetzt wurde außergerichtlich verglichen das die Gegenseite 3.000,00 € zahlt.

Also rechne ich ab die Geschäftsgebühr sowie die 1,5 Vergleichsgebühr jeweils aus einem Streitwert von 5.000,00 €. So ist das doch korrekt!?

Nun hat uns die gegnerische Versicherung aber gelürzt weil sie der Meinung ist die Vergleichsgebühr wird aus einem SW von 3.000,00 € genommen.

Welche Vorschroft kann ich der Versicherung nun angeben um zu beweisen das unsere KR korrekt ist?
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#2

13.11.2008, 15:02

Also rechne ich ab die Geschäftsgebühr sowie die 1,5 Vergleichsgebühr jeweils aus einem Streitwert von 5.000,00 €. So ist das doch korrekt!?
ja


Aber für den GW spielt es keine Rolle, worauf man sich vergleicht, sondern worüber!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#3

13.11.2008, 15:05

die GW entsteht immer aus dem gesamten wert, der wert der einigung spielt keine rolle
[size=85]capture life - create art[/size]
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#4

13.11.2008, 15:05

Aber für den GW spielt es keine Rolle, worauf man sich vergleicht, sondern worüber!
:zustimm
Lulumaus
Forenfachkraft
Beiträge: 149
Registriert: 26.09.2007, 14:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

13.11.2008, 15:20

Ja das weiß ich auch... aber wie mach ich das jetzt der Versicherung klar? Das ist mein Problem
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#6

13.11.2008, 15:35

also im RVG für Anfänger steht auch nur, daß es eben so ist... ein GESETZ dazu steht nicht da...
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#7

13.11.2008, 16:33

Hallo,

welche Versicherung zahlt denn nicht? Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss bei Verkehrsunfällen ja nur Einigungsgebühr aus dem zahlen, was sie angewiesen hat und - ausnahmsweise - nicht aus dem Wert, worüber man sich vergleicht. Die Differenz kann man dann bei RS abrechnen.

Gruß

Micsi11
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#8

13.11.2008, 16:37

:zustimm Micsi11

Die gg. HPF bezahlt immer (!) nur aus dem regulierten Wert und niemals aus dem, der geltend gemacht wurde (wären die ja auch sehr blöde).

Die Versicherung hat daher schon Recht. Die Differenz könnt ihr euch aber beim Mandanten holen.
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#9

14.11.2008, 17:27

stimme butterflybabe zu
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Antworten