stimmt auch - die wird einfach im KfA weggelassen - aber bei der Anrechung darf sie drin sein.Geschäftsgebühr Nr. 2300 darf im KFA nicht festgesetzt werden und das diese auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist.
Gebührenanrechnung im KFA
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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