Hallo,
Ich habe gerade ein Akte auf dem Tisch und bin mir total unsicher und daher meine Frage rechne ich nach Verwaltungsverfahren mit Streitwert ab oder nach Bußgeldverfahren (Teil 5)???
Zum Sachverhalt:
Mandanten haben eine Ordnungsverfügung (Ordnungswidrigkeit) vom Amt für Straßenreinigungsgebühren bekommen. Verwarngeld war 20 EUR. Dagegen haben wir Einspruch erhoben beim Amt und da bisher nichts weiter passiert ist soll ich die Akte jetzt bei der Rechtsschutz abrechnen.
Daher meine Überlegung, weil es doch ein Amt und somit ein Verwaltungsverfahren ist, ob dies dann nur nach GW etc. abgerechnet werden darf oder richtet sich das hier nach Bußgeldverfahren (Teil 5)??
Vorab vielen Dank!!
Abrechnung nach Verwaltungsverf. oder Bußgeldverf. ?
Ich würde es nach Teil 5 des RVGs, Bußgeldverfahren, abrechnen.
Lies dir das einmal durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeldverfahren
Da steht auch was von Verwaltungsbehörden, dass die in Bußgeldsachen ermitteln usw. Von daher würde ich, auch wenn diese Angelegenheit was mit einem Amt zu tun hat, zu einer Bußgeldangelegenheit dendieren.
Lies dir das einmal durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeldverfahren
Da steht auch was von Verwaltungsbehörden, dass die in Bußgeldsachen ermitteln usw. Von daher würde ich, auch wenn diese Angelegenheit was mit einem Amt zu tun hat, zu einer Bußgeldangelegenheit dendieren.
Es könnte auch eine Ordnungswidrigkeit sein, das stimmt. Das habe ich jetzt noch nicht geprüft. Schau einfach noch einmal, was du im Internet zu Ordnungswidrigkeit findest und vergleiche dies mit meinem Link.
- Adora Belle
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es ist eine Ordnungswidrigkeit, und die wird im Bußgeldverfahren geahndet. Abzurechnen nach Teil 5. Der gilt nicht nur für Verkehrs-OWis, auch wenn wir damit öfter zu tun haben als mit anderen OWi-Verfahren.