Verfahrensgebühr 5105/5111

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Perle
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#1

12.11.2008, 10:32

Ich habe gerade folgendes Problem mit der Rechtsschutzversicherung:
Gegen Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem OWiG vom Hauptzollamt eingeleitet. Wir waren im Ermittlungsverfahren tätig (Mandatsanzeige/Akteneinsicht). Dann wurde Bußgeldbescheid erlassen, gegen den wir Einspruch eingelegt haben (Geldbuße 21.000,00 €). Nach Einspruch fanden noch telefonische Gespräche mit dem Hauptzollamt und natürlich Mandantin statt. Dies war bereits Ende 2006, bis heute ist keine Entscheidung oder sonst irgendwas ergangen. Nachdem wir ja nicht unbedingt schlafende Hunde wecken wollen, verhalten wir uns ganz still. Ich wollte nun aber unsere Gebühren mit der RS abrechnen. Folgende Rechnung habe ich gestellt:

Grundgebühr 5100, Verfahrensgebühr 5105, Pauschale (Vorverfahren)
Verfahrensgebühr 5111, Kopien und Auslagenpauschale für Bußgeldverfahren.

Die RS hat bezahlt: 5100 Grundgebühr, 5105 Verfahrensgebühr, Pauschale, Kopien usw.
Die Gebühr 5111 will sie nicht bezahlen, da keine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren. Nur Einspruchseinlegung zählt nicht.

Ist das so richtig?
Ich habe nur fürs Strafverfahren etwas gefunden. Hier ist es so, dass das vorbereitende Verfahren mit Eingang der Anklageschrift oder Strafbefehl endet. Dies war ja wohl auch so bei BRAGO-Abrechnungen. Ich bin davon ausgegangen, dass das gleiche für das Bußgeldverfahren gilt. Also Eingang Bußgeldbescheid - gerichtliches Verfahren, also Gebühren 5107 ...
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#2

12.11.2008, 11:46

Die gleiche Regelung gibt es auch fürs OWi-Verfahren, steht in Vorbemerkung 5.1.2, bis zum Eingang der Akte beim Gericht ist alles noch von der Vorverfahrensgebühr gedeckt.

Du kannst aber die 5111 als Vorschuß abrechnen. Ohne weitere Gebühr geht das Verfahren ja nicht zu Ende, entweder die 5111 oder die 5115 entsteht auf jeden Fall.
Perle
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#3

12.11.2008, 13:39

Ja, vielen Dank für den Tipp. Da hast du natürlich recht. Ich versuch das jetzt mal und berichte dann wieder.

:thx
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