KFA - Mahnverfahren VU wg. § 331 III ZPO, TG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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doxy123
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#1

12.11.2008, 09:53

Hallo, brauche mal bei einem KFA eure Hilfe.

Der Sachverhalt: MB gegen Mandat wegen Honorarforderung. Mandant Widerspruch erhoben, Abgabe ans streitige Gericht. Dieses hat schriftl. Vorverfahren angeordnet + wir haben auf Hinweis des Gerichts Antrag gem. § 311 III ZPO gestellt.

Heute kam Schreiben des Gerichts, dass ein VU im schriftl. Verfahren ergangen ist und wir die Kosten geltend machen sollen, damit diese auf VU festgesetzt werden können.

In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> (17. Auflage Nr. 3105 VV RN 22) steht, dass bei oben geschilderten Sachverhalt die 0,5 TG anfällt. Leider haben wir keinen Gerold und deshalb wollte ich mal von euch meinen KFA prüfen lassen, da ich mir etwas unsicher bin:

1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
PTE Nr. 7002 VV RVG
USt Nr. 7008 VV RVG

1,3 VG § 13, Nr. 3100 VV RVG
abzgl. 1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
0,5 TG Nr. 3105 I 2 VV RVG
PTE Nr. 7002 VV RVG
USt Nr. 7008 VV RVG

Über Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank schonmal im voraus!
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
susannen aus s.

#2

12.11.2008, 10:51

Dein KFA ist völlig korrekt, außer die UST. Die darf ein Anwalt in eigener Sache nicht nehmen, wegen der Umsatzsteuerabzugsberechtigung. Raus damit und weg damit!!!
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doxy123
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#3

12.11.2008, 10:54

oh, total übersehen :oops:
Vielen Dank!!!
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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