Terminsgebühr angefallen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

07.08.2008, 18:10

Genau das heißt Besprechung. Und damit ist die TG angefallen.
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Curry
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#12

07.08.2008, 20:50

Genau, ein Telefonat gilt als Besprechung.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
rosa

#13

07.08.2008, 20:52

:zustimm

wobei ich immer noch an secrets beitrag grübel, wenn ich doch die klage zurück nehme... hm ich muss mal nach lesen....
secret72

#14

08.08.2008, 08:54

Brauchst nimmer grübeln, Immi. Hab das alles komplett durcheinander gehauen. :-?
Gast

#15

08.08.2008, 09:16

Hatte gerade so einen ähnlichen Fall. Auch bei uns wurde die Klage zurückgenommen.
Ich habe die Terminsgebühr jedenfalls mit in den KFB reingenommen.
Gruß und schönes WE für alle!
:D
rosa

#16

08.08.2008, 09:19

Ich habe die Terminsgebühr jedenfalls mit in den KFB reingenommen.
meinst du KFA??
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M.arinchen
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#17

06.11.2008, 14:54

IST TG BEI MIR ANGEFALLEN?

Folgender Sachverhalt:

Bußgeldsache
Mdt / wir legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des VOWI ein.
Termin wird anberaumt vor dem AG Bayreuth.
Wir fragen Mdt: soll Einspruch aufrecht erhalten bleiben?
Dieser sagt: Nein.
Einspruch wird zurückgenommen.

Was jetzt?
Ich sehe es so, dass KEINE TG angefallen ist, bin aber etwas unsicher.

Ist weiter eien Geb. Nr. 5109 Verfahrensgeb. vor dem Amtsgericht angefallen?

Ich habe nur die Nr. 5103 abgerechnet. (Verfahrensg. vor der Verwaltungsbehörde).

Kann mir jemand aus der Verwirrung helfen???
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Adora Belle
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#18

06.11.2008, 15:08

Die Terminsgebühr ist nicht angefallen. Solche Regelungen wie im Zivilrecht gibt es im OWi-Verfahren nicht. Da fallen TG nur an, wenn auch Termine stattgefunden haben.

Bei Dir ist die VG 5109 angefallen, und - falls Ihr mehr als 2 Wochen vor dem Termin zurückgenommen habt - die 5115.
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#19

07.11.2008, 11:07

Danke Adora!
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