Pflichtverteidigung UND Honorarvereinbarung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
madeja
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#11

06.11.2008, 11:10

susannen aus s. hat geschrieben:OK, wir versuchen immer nur eine Pflichtverteidigung zu bekommen, wenn der Mandant arm ist. Ich finde, das macht sonst auch keinen Sinn. Wenn ein Mandant hier steht und genügend Vermögen hat, dann kann er uns als Verteidiger beauftragen und wir haben keine Einschränkungen in der Bezahlung.
Vorteil bei Pflichtverteidigung ist aber, dass ein (kleinerer) Gebührenanspruch gegen die Staatskasse besteht und die Staatskasse stets zahlungsfähig und in der Regel auch zahlungswillig ist - bei Mandanten sieht das schon mal anders aus.

Bei ausreichender Vorschussleistung durch den Mandanten kann man sich das aber in der Tat sparen.
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Adora Belle
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#12

06.11.2008, 11:37

Offenbar haben hier manche völlig falsche Vorstellungen von der Pflichtverteidigung. Die Pflichtverteidigung dient NUR zur Sicherung des Strafverfahrens. Bitte mal ganz in Ruhe den § 140 StPO studieren.

Vor allem "übernimmt" die Staatskasse doch auch nicht die Gebühren. Es wird ein Verteidiger beigeordnet, wenn die Verteidigung notwendig ist, die Staatskasse schießt die Kosten vor, und am Ende kriegt der Verurteilte ne Kostenrechnung für das Verfahren, in der die PV-Gebühren mit aufgeführt sind.

Nun wunder ich mich auch nicht mehr über die Mandanten, die bei Strafsachen immer mit dem Spruch "Ich hab kein Geld, ich muß doch nen PKH-Anwalt kriegen!" ankommen.

Natürlich versucht man manchmal eine PV zu kriegen, weil klar ist, daß es sonst überhaupt keine Vergütung geben wird - das ist aber eher ein Nebeneffekt.
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skugga
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#13

06.11.2008, 11:52

Eben, Adora Belle. Zumindest in unserem Beruf sollte man - auch wenn die eigene Kanzlei kein Strafrecht macht - doch eigentlich ansatzweise wissen, was ein Begriff wie Pflichtverteidigung bedeutet.

Aus unserer Sicht find ichs aber schon recht tröstlich, sicheres Geld aus der Staatskasse zu erhalten und nicht dem Mandanten nachrennen zu müssen. Vor allem da inzwischen die Staatskasse auch einigermaßen zeitig zahlt. Vor 10 Jahren konntest Du denen nämlich ebenfalls nachrennen...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#14

06.11.2008, 12:02

Nun wunder ich mich auch nicht mehr über die Mandanten, die bei Strafsachen immer mit dem Spruch "Ich hab kein Geld, ich muß doch nen PKH-Anwalt kriegen!" ankommen.
den Spruch krieg ich auch permanent zu hören... :fluch

klar ist natürlich, daß die Kosten des Strafverfahrens am Ende irgendjemandem auferlegt werden (Angeklagten oder Staatskasse), aber wir haben unser Geld dann wenigstens... Ob der Mdt. das Geld dann an die Staatskasse zurückzahlen kann oder will, ist doch für uns dann später uninteressant... (abgesehen mal davon, daß es unsere Steuergelder sind, die da verbraten werden...)
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