Festellungs- und Aufsichtsklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BiancaZ
Foren-Praktikant(in)
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#1

04.11.2008, 15:29

Hallo Ihr Lieben,

wir haben den für uns eher ungewöhnlichen Fall, dass unsererseits 2 mal 1 Festellungs- und Aufsichtsklage eingereicht wurde (2 Kläger und 5 Beklagte). In welcher Höhe fallen hier die RVG-Gebühren an? Stehe etwas auf dem Schlauch und finde auch nix über die Aufsichtsklage. Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Der Höchststreitwert von 30 Mio. EUR soll angesetzt werden. Gibt es für die Festellungsklage und die Aufsichtsklage verschiedene Gebühren :?:

Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse

- shigjetari -
Viele Grüsse

Bianca
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

04.11.2008, 21:14

:schieb :thx tiko
Viele Grüße

ich
tiko73

#3

04.11.2008, 21:44

Aber immer doch :-)
Und ich weiß jetzt auch, wie das mit dem Melden geht, wieder was gelernt und ich muss nicht ganz dumm sterben *freu*
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