wir haben den für uns eher ungewöhnlichen Fall, dass unsererseits 2 mal 1 Festellungs- und Aufsichtsklage eingereicht wurde (2 Kläger und 5 Beklagte). In welcher Höhe fallen hier die RVG-Gebühren an? Stehe etwas auf dem Schlauch und finde auch nix über die Aufsichtsklage. Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Der Höchststreitwert von 30 Mio. EUR soll angesetzt werden. Gibt es für die Festellungsklage und die Aufsichtsklage verschiedene Gebühren
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Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse
- shigjetari -