PKH für Mehrwertvergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nicole72
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#1

03.11.2008, 14:16

Hallo zusammen,

in einer arbeitsgerichtlichen ANgelegenheit (Kündigungsschutz) haben wir Klage eingereicht und für Mandantin PKH beantragt. Dann ist es zur Güteverhandlung gekommen, in dem dann auch ein Vergleich geschlossen wurde (mit Mehrwertvergleich).

Ich habe PKH abgerechnet auch unter Berücksichtigung des Mehrwertvergleiches. Jetzt bekomme ich die Abrechnung zurück mit dem Vermerk, dass PKH für den Mehrwertvergleichsgegenstand keine PKH bewilligt wurde und ich somit die Abrechnung korrigieren soll.

Also hat mein Chef gepennt, oder? Er hätte doch im Termin die PKH auf den Vergleich erweitern müssen, oder? Kann ich jetzt rückwirkend noch die PKH für den Mehrwertvergleich beantragen?

Wie kann ich mich bzw. mein Chef in Zukunft vor solchen blöden Fällen schützen bzw. vorbeugen? Kann ich im PKH-Antrag auch schon beantragen, für den Fall eines Vergleiches PKH zu bewilligen? Oder wann macht Ihr das.

Gruß
Nicole
ant
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#2

03.11.2008, 14:42

Für den Mehrwert muss extra Pkh beantragt werden.

Die PKH für den Mehrwert kannst du jetzt auch noch beantragen.

Allerdings hatten wir es so, dass wir einen Tag nach Vergleichsabschluss die Pkh für den Mehrwert beantragt haben. Haben wir dann auch erhalten. Und erst dann habe ich abgerechnet.

Ich würde es einfach mal versuchen.

Hinsichtlich des Vorbeugens, kann ich nur sagen, dass wir so etwas nur im nachhinein immer beantragen.
zenzi75
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#3

03.11.2008, 15:29

besser wäre allerdings, der Chef beantragt die PKH-Erweiterung direkt im Termin, das steht dann im Protokoll und dann kannste sofort abrechnen... also mein Chef handhabt das immer so... Ggfs. mach einen dicken roten Vermerk auf den Terminszettel, damit der Chef das nicht vergisst...
Nicole72
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#4

03.11.2008, 16:26

Vielen Dank.

Ich werde meinen Chef an den Hammelbeinen ziehen.

Gruß
Nicole
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