Geschäftsgebühr + Erhöhung, Erhöhung nur über TeilSTREITWERT

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anton79
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#1

28.01.2007, 13:00

ich hab gtrad nen megablackout

Gebührenrecht.

RA vertritt ehepaar als gesamtgläubiger wg. 6.800 €
wegen eines weiteren anspruchs den nur den ehemann betrifft von eur 800 wird dann ebenfallsd klage erhoben.

Wie sind die gebühren?

1,6 verfahrensgeb aus EUR 7.600
inkl. 0,3 erhähungsgeb?

oder wie muss ich es ausschreiben?

oder:
1,6 aus EUR 6.800
und 1,3 aus EUR 800?

hiilffee1!!! blackout
Anton79
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#2

28.01.2007, 13:30

hat sich erledigt. mein kopf funktioniert wieder ;-)
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Sandra S.
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#3

28.01.2007, 13:31

und wie isses richtig? Würde sagen zweite Variante, oder? Und dann noch Abgleich nach § 15 III RVG.
Liebe Grüße
von Sandra
Anton79
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#4

28.01.2007, 14:24

Hi Sandra.

1,3 Geschäftsgeb. aus 7.600,00
0,3 Erhöhung aus 6800,00
Anton79
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#5

28.01.2007, 14:24

heut geb ichmri die antworten auf meine frage selber ;-)
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Sandra S.
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#6

28.01.2007, 17:21

mmh... kommt drauf an, ob man die Erhöhung als eigene Gebühr sieht oder nicht. Müsste beides richtig sein!
Anton79 hat geschrieben:heut geb ichmri die antworten auf meine frage selber ;-)
:applaus
Liebe Grüße
von Sandra
Gofi
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#7

28.01.2007, 23:39

:zustimm Anton

Nach der h. M., die in der Rspr. fast ausschließlich vertreten wird
1,3 aus dem gesamten Streitwert
0,3 Erhöhung für den Teil mit demselben Gegenstand
15 III wird nicht angewandt

In der Literatur verbreitete Ansicht rechnet wie Antons 2. Variante
1,6 aus EUR 6.800
und 1,3 aus EUR 800
und da Kürzung nach 15 III

(Vgl. mal RN 195 – 201 Gerold Schmidt)

Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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Pepsi
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#8

29.01.2007, 07:51

danke Gofi!

PS: dann würd ich aber die zweite Rg nehmen, da kommt nämlich mehr raus ;-) zwar nur paar Euro, aber Kleinvieh macht auch Mist..
Anton79
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#9

29.01.2007, 10:46

danke
die tine
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#10

08.02.2007, 23:09

aber sag mal, unabhängig von den gebühren.
ihr habt das ehepaar wegen 6.800,00 € vertreten. gerichtlich.
und dann kamen nochmal 800,00 € gerichtlich nur für den mann. gings denn da überhaupt um die gleiche sache. für mich klingts im augenblick nach zwei angelegenheiten und demnach zwei rechnungen
oder steh ich grad auf´m schlauch?
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