PKH-Abrechnung / PKH nur für den Vergleich bewilligt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#11

31.10.2008, 17:00

Aber bei § 104 ZPO ist die Festsetzung gegen den Gegner. Wenn euer Mdt. die Kosten zu tragen hat, dann geht das logischerweise nicht. Ich müsst die Kosten gegen euren Mdt. festsetzen lassen und zwar nach § 11 RVG.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Marisnulka
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#12

31.10.2008, 17:09

Vielen Dank,

ich kann hier im Moment nicht in Gesetze schauen, da :rumhack der Schönfelder aus unserem Kämmerchen ganz plötzlich weg ist :rumhack.

Boah!

Vielen Dank. Und ich sitz hier und denke und denke und denke..........
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#13

31.10.2008, 17:30

Hallo,
ein bisschen muss man sich schon damit befassen, welche Anträge man an das Gericht stellen will. Ein Antrag nach § 104 ZPO ist dazu da, die eigenen Kosten gegen den unterlegenen Gegner festsetzen zu lassen.
Das kommt hier nicht in Betracht, da ihr die Kosten selbst zu tragen habt.

Ihr könnt euer Honorar nur vom eigenen Mandanten verlangen. Das macht man mittels eines Vergütungsfestsetzungsantrags nach § 11 RVG. Dann suche mal in eurem Programm. Auch ein solcher Antrag ist sicherlich dort vorhanden.
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Marisnulka
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#14

31.10.2008, 17:43

Meine Frage war freundlich gestellt, warum nicht genauso Antworten? Ich weiß es ist schwer, genauso wie für mich gerade OHNE GESETZESTEXTE!!!

Ich darf noch darauf hinweisen, dass ich 1/2 Jahr in diesem Beruf bin und keine Ahnung in vielen Sachen habe und wenn ich außer "keine Ahnung" auch keine Texte habe, dann bin ich ganz arm dran und werde hier auch noch ZUAMMENGESCHISSEN!!!

ABER VIELEN DANK FÜR DIE INFO! HILFT MIR WEITER!!!
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Adora Belle
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#15

31.10.2008, 18:24

Bleib mal ruhig. Keiner hat Dich "zusammengeschissen". Du hast eine Frage gehabt, die nicht sofort zu beantworten war, weil man gar nicht erkennen konnte, wo eigentlich Dein Problem liegt. Es haben Informationen gefehlt. Jetzt sind sie da, jetzt kam die Antwort.

Und grundsätzlich kann man eben nicht einfach mal irgendeinen Antrag aus dem Programm nehmen, ohne zu wissen, was man da eigentlich macht. Auch nicht mit nur 6 Monaten Berufserfahrung. 13 hat Dich jetzt auf die richtige Spur gebracht. Nun mußt Du nur noch den Antrag gem. § 11 finden. Alles kein Grund zur Aufregung. ;-)
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#16

31.10.2008, 18:26

Na, nun mal nicht so empfindlich: Wenn man ausgelernte ReNo ist, dann setze ich einfach mal voraus, dass man die §§ 11 und 104 ZPO als elementare Grundlagen der Kostenfestsetzung schon mal gehört hat und zuordnen kann. Wenn nicht, dann ist das in der Tat ein sehr dünnes Polster.

BTW: Als Tipp: Mittels der Suchfunktion des Forums kann man unter Angabe der §§ eine Menge finden.
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#17

31.10.2008, 19:34

13 hat völlig recht. Man kann doch nicht auf geratewohl einen Antrag stellen, wenn der dann moniert wird, schreiben "das Gericht mag den nicht" und dass das Gericht auf die Kostenentscheidung verweist und dann noch schreiben, wie das "zum Teufel" geht - und hinterher: Ach, ich hab ja nur freundlich gefragt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Ausbildung zur ReNo nicht ausgiebig auf Kostenfestsetzung eingegangen wird - die RAe leben doch von der Vergütung, und Ihr auch.

P. S.: Lass Dich nicht von der roten Schrift in 13s Beiträgen irritieren, das ist sein persönliches Erkennungsmerkmal und nicht auf Dich bezogen. Genauso wie sein Avatar. :)
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#18

01.11.2008, 09:03

online hat geschrieben:Genauso wie sein Avatar. :)
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Geändert, geändert... Bild :wink:
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#19

01.11.2008, 09:06

Nanü? Warum?
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#20

01.11.2008, 09:18

Bevor Du KK zu mir sagst... :lol: :lol:
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