Bußgeldsachen Mittelgebühr Ärger mit RSV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Colli080977
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 15.10.2008, 15:42

#1

30.10.2008, 11:02

Hallo zusammen,

wir haben Ärger mit der RSV in einer Bußgeldsache, Bußgeld verhängt über ca. 500,00 EUR, wir haben die Mittelgebühren abgerechnet und die RSV will nur 1/3 zahlen. Kann mir jemand Rechtssprechung zur Verfügung stellen, aus welcher sich ergibt, dass in jedem Falle die Mittelgebühr angemessen ist.

Danke im Voraus
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#2

30.10.2008, 11:05

die rsv ist nicht zur deckung verpflichtet, außer der mandant hat fahrlässig gehandelt!

ansonsten kann man argumentieren, dass der gebührenrahmen allein vom anwalt gem. § fällt mir grad nicht ein RVG zu bestimmen ist und nicht von der RSV - dem Mandanten angeraten wird, gegen die RSV vorzugehen sowie ggf. den Vertrag zu kündigen.
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

30.10.2008, 12:01

Die Rechtsprechung, die Du Dir wünschst, gibt es nicht. Eine Mittelgebühr ist eben nicht in jedem Falle angemessen. Sonst wäre es ja keine Mittelgebühr. Aus dem Gebührenrahmen allein ergibt sich schon, daß manchmal eben auch eine niedrigere Gebühr angemessen sein kann.

Du mußt gegenüber der RS mit den Kriterien des § 14 begründen, warum in Eurem Fall die Mittelgebühr angemessen ist. Also:

-Umfang und Schwierigkeit
-Bedeutung für den Mandanten
-Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Wenn alle Kriterien durchschnittlich sind, ist die Mittelgebühr angemessen. Wenn z.b. die Sache sehr umfangreich war, ist eine Erhöhung möglich. Wenn alle Kriterien unterdurchschnittlich sind, oder eines weit unterdurchschnittlich, muß man halt Abstriche machen.

Kein Argument gegen die Mittelgebühr ist die festgesetzte Buße. Der Rahmen geht ja von 40 bis 5.000 EUR, aber da die Gebühren schon gestaffelt nach Bußgeldhöhe sind, kann man hier nicht sagen - sind ja bloß 500 EUR Bußgeld, also weit unter Mittelgebühr. (Das machen die RSVen derzeit gern.)
SH28111977
Forenfachkraft
Beiträge: 111
Registriert: 01.08.2006, 16:54
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

30.10.2008, 12:27

schau mal auf burhoff.de dort veröffentlichungen, 2008, aufsatz vrr 2008,333. dort findest du einiges an rechtsprechung bzw. auch sonst auf der burhoff-hp unter entscheidungen und dann bei § 14.

Gruß
sandra
Colli080977
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 15.10.2008, 15:42

#5

30.10.2008, 12:30

Vielen lieben Dank. Ich habe mir was ausgedacht an die RSV und mal schauen, was die sagen.

Grüße
Nicole :schreib
Antworten