Hallo,
habe vor mir einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Gegenseite liegen. Gegen unseren Mandanten ist ein VU ergangen, gegen welches wir Einspruch eingelegt haben. Nunmehr ist ein 2. VU ergangen gegen unseren Mandanten ergangen. Die Gegenseite rechnet nunmehr eine 1,6 Verfahrensgebühr (3100, 1008) und 2x eine 0,5 Terminsgebühr (3105, 3104).
Kann man 2 x eine 0,5 Terminsgebühr abrechnen für das 1. VU und für das 2. VU? Habe im RVG für Anfänger, Seite 262 Rdnr 1044 aber gefunden, das man bei der Wahrnehmung von 2 Terminen nicht nur eine 0,5 Terminsgebühr sonder eine 1,2 Terminsgebühr nehmen kann?
Kann mir jemand helfen. ?
Liebe Grüße
Bindi00
1. Vu und dann 2. VU welche Gebühren ?
Wenn der Rechtsanwalt der Gegenseite nicht nur einen, sondern zwei Termine wahrgenommen hat, entsteht nicht nur eine 0,5 TG, sondern eine 1,2 TG. Dies gilt auch, wenn das 1. VU im schriftlichen Vorverfahren gem. § 276 Abs. 1 ZPO ergangen wäre.
Lies dir einmal bitte im RVG für Anfänger den Abschnitt E.Zivilprozess durch, bei mir ist das im neuen RVG für Anfänger (14. Auflage) die Seite 282, Rdnr. 1105-1108.
Lies dir einmal bitte im RVG für Anfänger den Abschnitt E.Zivilprozess durch, bei mir ist das im neuen RVG für Anfänger (14. Auflage) die Seite 282, Rdnr. 1105-1108.
Genau - die Gegenseite hätte eigentlich eine 1,2 TG berechnen müssen - aber selber schuld, wenn sie nur 1,0 haben wollen...
Ich würd abwarten, was der Rechtspfleger dazu sagt.
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Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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