Abrechnung einer Steuerstrafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ZV-Hase
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#1

30.10.2008, 08:21

Hallo Zusammen!

Hat jemand evtl. schon einmal eine Steuerstrafsache abgerechnet!

Ich hatte mit Strafrecht leider noch nie zu tun, ist für mich gerade ein Buch mit sieben Siegeln.

Also gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Verkürzung von Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuern eingeleitet. Wir haben nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte hierzu eine Stellungnahme abgegeben und nun daraufhin die Mitteilung erhalten, dass das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.

Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen???

Vielen Dank und LG
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Adora Belle
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#2

30.10.2008, 10:19

Eine Steuerstrafsache ist auch nur eine Strafsache. Abgerechnet wird nach Teil 4. Ihr bekommt die Grundgebühr, Verfahrensgebühr fürs Vorverfahren und die 4141, da Ihr an der Einstellung mitgewirkt habt. Daneben Postpauschale und Kopie-Auslagen.

Ich nehme an, daß Ihr gegenüber Mandant abrechnet. Da es sich um Rahmengebühren handelt, müßt Ihr abwägen, ob die Mittelgebühr angemessen ist oder eine höhere Gebühr. Steuerstrafrecht kann ja kompliziert sein.
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LuzZi
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#3

30.10.2008, 11:29

:zustimm
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#4

30.10.2008, 16:26

Vielen Tausend Dank. Ihr seid wie immer alle spitze.


LG
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