Hallo Zusammen!
Hat jemand evtl. schon einmal eine Steuerstrafsache abgerechnet!
Ich hatte mit Strafrecht leider noch nie zu tun, ist für mich gerade ein Buch mit sieben Siegeln.
Also gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Verkürzung von Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuern eingeleitet. Wir haben nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte hierzu eine Stellungnahme abgegeben und nun daraufhin die Mitteilung erhalten, dass das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.
Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen???
Vielen Dank und LG
Abrechnung einer Steuerstrafsache
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Eine Steuerstrafsache ist auch nur eine Strafsache. Abgerechnet wird nach Teil 4. Ihr bekommt die Grundgebühr, Verfahrensgebühr fürs Vorverfahren und die 4141, da Ihr an der Einstellung mitgewirkt habt. Daneben Postpauschale und Kopie-Auslagen.
Ich nehme an, daß Ihr gegenüber Mandant abrechnet. Da es sich um Rahmengebühren handelt, müßt Ihr abwägen, ob die Mittelgebühr angemessen ist oder eine höhere Gebühr. Steuerstrafrecht kann ja kompliziert sein.
Ich nehme an, daß Ihr gegenüber Mandant abrechnet. Da es sich um Rahmengebühren handelt, müßt Ihr abwägen, ob die Mittelgebühr angemessen ist oder eine höhere Gebühr. Steuerstrafrecht kann ja kompliziert sein.