nach § 10 RVG MUSS die Rechnung auf den Mandanten ausgestellt werden - auch wenn man das in der Praxis großzügigerweise manchmal anders handhabt
zudem ist nach § 14 Abs. 4 nr. 1 UStG der Leistungsempfänger anzugeben, was ebenfalls der Mandant ist....
Rechnung für Rechtsschutz - an wen ausstellen
- Coonie
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Zuletzt geändert von Coonie am 28.10.2008, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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- Curry
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Die RSV bezahlt die Rechnung nicht! Die RSV zahlt Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadens, dem der Mdt. entstanden ist und der bei der RSV versichert ist. Die RSV braucht keine Rechnung.Bibi hat geschrieben:Ich mach das genauso wie Gelini und stelle die Rechnung immer auf die RSV aus.
Wobei mir die andere Begründung auch einleuchtet, aber es ist doch so, dass derjenige, der die Rechnung bezahlt, diese im Original braucht und da die RSV die Rechnung für den Mdt. bezahlt, braucht sie die dann doch im Original. So würd ich das mal sehn.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Wer die Musik bestellt der zahlt. Also der Auftraggeber, der in den allermeisten Fällen auch der Mandant ist - mal abgesehen von den Fällen, in denen eine gegnerische Haftpflichtversicherung einen Aktenauszug gegen Kosten anfordert, dann erteilt die den Auftrag und ist auch Rechnungsempfänger.
Der Mandant kann lediglich einen Erstattungsanspruch seiner Kosten gegenüber seiner RSV haben. Er könnte also auch die von Euch erhaltene Rechnung bei der RSV einreichen und die Erstattung der von ihm bereits an Euch gezahlten Kosten verlangen.
Langer Rede kurzer Sinn: Bis auf wenige Ausnahmen werden Kostennoten IMMER auf den Mandanten ausgestellt, NICHT auf den erstattungspflichtigen Gegner oder die RSV!
Die RSV braucht die Kostennote übrigens NICHT im Original, ebensowenig wie ein erstattungspflichtiger Gegner; die sind nämlich allesamt nicht berechtigt, die Vorsteuer aus dieser Rechnung zu ziehen, insofern kann ihnen das Original egal sein.
Der Mandant kann lediglich einen Erstattungsanspruch seiner Kosten gegenüber seiner RSV haben. Er könnte also auch die von Euch erhaltene Rechnung bei der RSV einreichen und die Erstattung der von ihm bereits an Euch gezahlten Kosten verlangen.
Langer Rede kurzer Sinn: Bis auf wenige Ausnahmen werden Kostennoten IMMER auf den Mandanten ausgestellt, NICHT auf den erstattungspflichtigen Gegner oder die RSV!
Die RSV braucht die Kostennote übrigens NICHT im Original, ebensowenig wie ein erstattungspflichtiger Gegner; die sind nämlich allesamt nicht berechtigt, die Vorsteuer aus dieser Rechnung zu ziehen, insofern kann ihnen das Original egal sein.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Ich sag ja nicht, dass das falsch ist, was ihr sagt... ich wollt ja bloß sagen, dass es bisher bei uns immer gut ging
Das Finanzamt hat auch noch nie bei der Betriebsprüfung gemeckert
@ smilie: Doch hatten wir, da haben wir dann die Rechnung an die RSV geschickt und für die Mandantschaft eine eigene Rechnung erstellt in der dann drin stand:
Gebühr X
+ USt
- Erstattung RSV
= Endbetrag (sprich dann noch die Umsatzsteuer)
Da haben die ihre Originalrechnung gehabt und hatten keine Probleme...
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@ smilie: Doch hatten wir, da haben wir dann die Rechnung an die RSV geschickt und für die Mandantschaft eine eigene Rechnung erstellt in der dann drin stand:
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auch wenn der mdt. eine sb zahlen muß, muß die rechnung ordnungsgemäß an mdt. ausgestellt und an ihn geschickt werden. --> vgl. § 10 I rvg
der rsv ist es egal, wer als rechnungsempfänger draufsteht, daher machen die da auch keine probleme.
probleme kann es dann nur geben, wenn der mandant dann seine anteile (z. b. mwst., sb oder reisekosten, etc.) nicht zahlt und dann keine korrekte rechnung existiert
der rsv ist es egal, wer als rechnungsempfänger draufsteht, daher machen die da auch keine probleme.
probleme kann es dann nur geben, wenn der mandant dann seine anteile (z. b. mwst., sb oder reisekosten, etc.) nicht zahlt und dann keine korrekte rechnung existiert
Aber dann hat doch der Mdt nicht den gesamten Steuerbetrag geltend machen können...
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Bei Euch werden die da auch nicht meckern; wohl aber beim Mandanten... der wirds Euch dann im Zweifel sagen...Gelini hat geschrieben:Das Finanzamt hat auch noch nie bei der Betriebsprüfung gemeckert
Öhem... rein theoretisch hättet Ihr dann für ein und dieselbe Sache zwei Rechnungen mit zwei (vorgeschriebenen) Rechnungsnummern; da wird dann die Betriebsprüfung auch bei Euch irgendwann mal meckern...Gelini hat geschrieben:@ smilie: Doch hatten wir, da haben wir dann die Rechnung an die RSV geschickt und für die Mandantschaft eine eigene Rechnung erstellt in der dann drin stand:
Gebühr X
+ USt
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Da haben die ihre Originalrechnung gehabt und hatten keine Probleme...
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So ihr Lieben,
vielen lieben Dank für die überaus interessanten Beiträge. ich gehe also mit guten Argumenten gestärkt demnächst ins Büro meines chefs
Ich danke Euch auch vor allem deshalb, weil ich eigentlich immer nur Fragen - und bisher noch niemals Antworten ins Forum gesetzt habe
ihr seid klasse, weiter so
Liebe Grüße
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- Bibi
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Muss nochmal dumm fragen:
Das Original der Rechnung wird auf den Mdt. ausgestellt - soweit klar.
Das Original der Rechnung kriegt dann auch der Mdt. oder wer? Soweit ich mitbekommen habe, werden an die RSV nur Kopien der Rechnung geschickt.
Bin jetzt etwas verwirrt.
Das Original der Rechnung wird auf den Mdt. ausgestellt - soweit klar.
Das Original der Rechnung kriegt dann auch der Mdt. oder wer? Soweit ich mitbekommen habe, werden an die RSV nur Kopien der Rechnung geschickt.
Bin jetzt etwas verwirrt.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.