Rechnung für Rechtsschutz - an wen ausstellen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
supibaerchi
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#1

28.10.2008, 13:09

hallo ihr lieben da draußen,

hab mal wieder eine kleine frage. :wink:

ich mache gerade ein schreiben (abrechnung) an die rsv unseres mandanten fertig und habe natürlich die rechnung auf den mandanten ausgestellt und der rsv nur eine abschrift beigefügt. habe ich in meiner alten kanzlei so gelernt (ganz ehrlich :roll: )
mein jetziger chef ist der meinung, ich mache alles falsch - wie immer :cry: - und ich müsste die rechnung natürlich auf die rsv ausstellen. wer hat recht??? und falls mir einer antwortet, bitte mit begründung, damit ich die meinem chef unter die nase reiben kann (dabei gehe ich davon aus, dass ich recht habe :lol: )

liebe grüße aus dem recht trüben berlin
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Smilie
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#2

28.10.2008, 13:10

Bei uns wird die Rechung auch auf den Mdt ausgestellt - muss ja auch, weil nur der Mdt Kostenschuldner ist und nicht die RSV.
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#3

28.10.2008, 13:11

Theoretisch könntest Du die Rechnung ja auch an den Mdt schicken und der reicht sie bei seiner RSV ein ... aber ausgestellt werden muss sie auf den Mdt - denn nur zu dem besteht eine "Vertragsbeziehung".
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Curry
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#4

28.10.2008, 13:12

Auftraggeber ist euer Mandant, deshalb bekommt er die Originalrechnung. Gerade auch, wenn euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist das wichtig, da er nur so die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt.
Curry

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supibaerchi
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#5

28.10.2008, 13:13

das hört sich auf jeden fall nachvollziehbar an (jedenfalls für mich :wink: ) - danke dir smilie
Liebe Grüße
Bärchi
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Gelini
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#6

28.10.2008, 13:18

Also wir haben immer die Rechnung an die RSV gestellt und es hat noch nie Probleme gegeben... :hm
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#7

28.10.2008, 13:22

Dann hattet ihr wohl noch nie mandanten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und die Rg. für die Steuer gebraucht haben..
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Bibi
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#8

28.10.2008, 13:23

Ich mach das genauso wie Gelini und stelle die Rechnung immer auf die RSV aus.

Wobei mir die andere Begründung auch einleuchtet, aber es ist doch so, dass derjenige, der die Rechnung bezahlt, diese im Original braucht und da die RSV die Rechnung für den Mdt. bezahlt, braucht sie die dann doch im Original. So würd ich das mal sehn.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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#9

28.10.2008, 13:23

Also wir haben immer die Rechnung an die RSV gestellt und es hat noch nie Probleme gegeben...
Möchte mein Chef auch so und es hat seitens der RSV auch noch nie Probleme bei uns gegeben.
Aber es ist falsch! Die RSV bekommt ja keine Rechnung mit Rechnungsnummer, aber der Mandant und so fehlen dann bei einigen Rechnungen die Nummern.
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#10

28.10.2008, 13:23

korrekt ist die rechnung an den mdt, denn nur der ist auftraggeber und kostenschuldner. die rsv steht mit dem anwalt nie in einem vertragsverhältnis. der mdt. hat lediglich gem. den versicherungsbedingungen ganz oder teilweise einen erstattungsanspruch.

soweit die rsv nicht alles erstattet (z. b. reisekosten) muß der rest ja vom mdt. bezahlt werden.
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