PKH-Abrechnung brauche dringend

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tuffib
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#1

27.10.2008, 21:22

Hallo alle zusammen,

:?: zu uns in die Kanzlei kam heute eine Mandantin, die zuvor in einer Fam-Sache sich von einer anderen Kanzlei vertreten ließ.

In dieser Sache wurde unserer Mandantin (Klägerin)PKH gewährt. Als es dann zur Festsetzung kam, wurde dem Beklagten die Kosten zu 65 %auferlegt und unserer Mandantin zu 25 %. Die alten Anwälte unserer jetzigen Mandantin hat darauf hin die Kosten für sich gegen den Beklagten festsetzen lassen. Dieser war aber Zahlungsunfähig. Nun haben die alten Anwälte unserer Mandantin, der zuvor in diesem Verfahren ja PKH bewilligt wurde, die Kosten in Rechnung gestellt.

Dürfen diese das denn? bzw. wo finde ich hierzu mehr infomationen?

Vielen Dank im Voraus
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online
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#2

27.10.2008, 21:29

Was bist Du denn von Beruf?
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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tuffib
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#3

27.10.2008, 21:31

warum? gib mir doch ne antwort wenn du es weißt.

verstehe es einfach nicht. wenn unsere Mandantin pkh bewilligt bekommt, und die gegenseite die kosten des verfahrens nicht zahlten kann, kann ich dann die kosten meiner mandantin in rechnung stellen?
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wifey
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#4

27.10.2008, 21:38

Hallo tuffib beantworte doch bitte die Frage von online - Du weißt doch genau, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen - sind ja keine RAe
Und so ganz ohne nähere Infos in Deinem Profil wirst Du auch so schnell keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
Viele Grüße

ich
tuffib
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#5

27.10.2008, 21:41

aha, na ist es denn nicht eigentlich logisch, dass ich ne rechtsanwaltsfachangestellte bin, wenn ich hier angemeldet bin? jedenfalls bin ich das. wusste nicht, dass man sonst hier keine hilfe bekommt sry.
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wifey
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#6

27.10.2008, 21:43

Sorry - anmelden kann sich hier rein theoretisch jede/r. Und unter dem Asprekt "Rechtsberatung" müssen wir halt wirklich vorsichtig sein.
Es kommt dann immer ein bißchen seltsam, wenn als erstes ne FAchfrage kommt, aber kein Beruf eingetragen ist. Vielleicht kannst Du ja im Bereich Vorstellungen/Kontakte ein bißchen über Dich erzählen.

Was Deine Frage betrifft, kann ich leider gar nicht weiterhelfen, da ich zu lange aus dem Thema raus bin.
Viele Grüße

ich
tuffib
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#7

27.10.2008, 21:44

ok trotzdem vielen dank, werde mal mein profil vervollständigen.
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#8

27.10.2008, 21:46

prima! :thx
Viele Grüße

ich
tiko73

#9

27.10.2008, 21:53

Sobald PKH bewilligt ist, kann der RA dem Mdt. gegenüber nicht mehr abrechnen, nur gegenüber der Staatskasse.
Die anderen RAe müssen sich schon an den Gegner wenden, wenn sie diese Kosten haben wollen. Ist jedenfalls meine Meinung.
tuffib
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#10

27.10.2008, 21:57

ja das ist eigentlich auch unsere Meinung. Die Mandantin hat ja nicht umsonst PKH beantragt und bewilligt bekommen. ist aber schon eigenartig, dass die alte Anwältin die festgesetzten Kosten der Gegenseite gegenüber unserer Mandantin abrechnen will, weil die Gegenseite zahlungunfähig ist.

ich habe auch nirgendwo etwas zu diesem Thema gefunden.
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