PKH bei Klagrücknahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Gast

#1

24.10.2008, 16:21

Hallo Zusammen :)

Jetzt hat mein Chef es endgültig geschafft mich komplett zu verwirren...

Wir sind in einem Verfahren Kläger. Haben PKH beantragt und diese auch bewilligt bekommen. Jetzt will mein Chef die Klage zurücknehmen, weil es wirtschaftlich wohl so doch das Beste ist.

Jetzt frägt er mich, ob wir trotzdem PKH abrechnen könne, d.h. die Verfahrensgebühr und ich klar wieso auch nicht? Und irgendwie hat er mich jetzt so verunsichert mit ein paar Bemerkungen, dass ich gerade echt auf dem Schlauch steh.

Wäre Euch für Eure Hilfe echt dankbar.
madeja
Forenfachkraft
Beiträge: 212
Registriert: 17.09.2008, 19:49
Wohnort: Frankfurt

#2

24.10.2008, 16:31

klar, ganz normal abrechnen. Die Bewilligung von PKH bedeutet nicht, dass man das Verfahren blindlings bis zu Ende durchführen muss. Überhaupt kein Problem.
Gast

#3

24.10.2008, 16:34

Ich dank Dir...

Irgendwie wäre alles andere ja auch mehr als seltsam, aber er hat es tatsächlich geschafft mich da komplett zu verunsichern... :)

Wünsch Dir noch ein schönes WE :)
Leila
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 80
Registriert: 16.12.2007, 14:00

#4

24.10.2008, 16:40

Ja, ich hatte vor paar Tagen dieselbe Angelegenheit. Wir haben auch die Klage zurückgenommen. Ich habe eine 1,3 VG (PKH) abgerechnet. Ist in Ordnung so. Lass dich nicht verwirren.
Antworten