ich hätte da gerne mal ein Problem
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Die Prozesskostenhilfe der Antragstellerin wurde laut Beschluss zurückgewiesen. Wir vertreten allerdings nicht die Antragstellerin sondern wir sind die Gegenanwälte.
Wie und mit welchen Gebühren können wir denn jetzt den Kostenfestsetzungsantrag stellen? Ich habe sowas bisher leider noch nie gemacht
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich habe ein wenig in der RVG gestöbert und darin steht immer nur die Gebühr für den Anwalt, der die Antragstellerin vertritt. Die Höhe sei gem. Nr. 3335 RVG 1,0. Gilt das auch für den Gegenanwalt? Einen Gerichtstermin gab es nicht. Lediglich Schriftsatzwechsel.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
- Shigjetari -