Abrechnung Untervollmacht Rechtsanwalt zahlt nicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#11

08.08.2008, 13:03

Aber sowas von!!! Rechung auf die Partei ausstellen (wenn nicht schon geschehen), ggf. nochmals übersenden und dann gleich festsetzen lassen!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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skugga
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#12

08.08.2008, 13:05

Öhm... gegen den Mandanten aber nur, wenn der Auftrag für den Unterbevollmächtigten durch den Mandanten erteilt wurde... und wie oft DAS vergessen wird und der RA direkt beauftragt, dürften wir alle wissen...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Karin123
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#13

09.08.2008, 18:42

skugga hat geschrieben:Öhm... gegen den Mandanten aber nur, wenn der Auftrag für den Unterbevollmächtigten durch den Mandanten erteilt wurde... und wie oft DAS vergessen wird und der RA direkt beauftragt, dürften wir alle wissen...
Und was mache ich, wenn der RA beauftragt hat? :?:
schneideris
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#14

24.10.2008, 14:40

Ich bin der Ansicht, dass vielleicht mal der Mandant davon informiert werden sollte, dass sein Anwalt (HBV) in seinem Namen einen UBV beauftragt, um einen Termin wahrzunehmen und dann die Kosten nicht zahlt. Die Rechnung würde ich dann dem Mandanten zum Ausgleich mitschicken und erwähnen, dass sein Anwalt eine Abschrift dieses Schreibens erhält.
Eigentlich hat der HBV (zwar in Vollmacht seines Mandanten) den UBV beauftragt und sollte dann auch die Kosten anweisen... Wenn dann keine Reaktion erfolgt, kann KFA gegen den eigenen Mandanten gestellt werden.
Viele Grüße aus dem sonnige Baden
Isabel
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Sollten Sie Rückfragen haben, so brauchen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker zu konsultieren... sondern [b]wir[/b] stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
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Summerof77
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#15

12.03.2010, 15:18

Buongiornchen! :wink:

Hab ein ähnliches Problem, allerdings weiß ich, warum der HBV nicht zahlt: Es wird erst die ZV gegen den Gegner betrieben und wenn dann was eingeht, erhalten wir unser Geld! Hab ich allerdings auch erst ziemlich spät und in einem Tonfall erfahren, der mich ärgerlich stimmt :evil: .

Wir warten jetzt schon fast ein 3/4-Jahr auf die Gebühren von ca. 135,00 € und die Akte hängt nutzlos im Schrank. Ich empfinde das als Zumutung! Ist das ok, was der HBV macht? Was soll ich da tun?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Andreas

#16

12.03.2010, 18:43

Hallo Summerof77,

in dem Fall würde ich höflich, aber bestimmt schreiben:
Sehr geehrter Herr Kollege,

bezugnehmend auf Ihre - im Übrigen in befremdlichem Tonfall vorgebrachte - telefonische Mitteilung, wonach Sie beabsichtigen, die Kosten gem. unserer Liquidation vom ... erst nach erfolgreicher Zwangsvollstreckung gegen die Gegenseite auszugleichen, erlauben wir uns, kollegaliter auf § 8 I RVG hinzuweisen.

Es wird sicher nicht nötig werden, die Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG gegen den gemeinsamen Mandanten zu betreiben, was zu Irritationen führen dürfte.

Wir erwarten daher, nachdem hiesige Tätigkeit zweifelsohne als beendet anzusehen ist, den Ausgleich binnen 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens.

Mit kollegialen Grüßen


RA
cjdenver
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#17

13.03.2010, 14:37

kollegaliter? weia ;)

ansonsten :dafuer
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Andreas

#18

13.03.2010, 18:23

Jawoll, "kollegialiter", grad' extra :teufel

Genauso wie "mit kollegialen" statt "mit freundlichen kollegialen" :wink:
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Summerof77
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#19

16.03.2010, 09:54

Danke!!! Hab auch schon überlegt, auf 8 RVG hinzuweisen, aber man tut sich so schwer in den "eigenen" Kreisen. Vielen lieben Dank, Cheffe vom Ring und die anderen!!! :mrgreen:
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Andreas

#20

16.03.2010, 11:11

Naja, solch ein Theater ist ja auch nicht normal.

Auftrag erledigt, also wird bezahlt. Alles andere ist hochnotpeinlich, gerade für eine Kanzlei.
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