Hallo allerseits, komme bei folgender Abrechnung nicht weiter:
Wir haben Mandant in einem Strafverfahren vertreten und haben dieses komplett abgerechnet: Grundgebühr, 2 x Verfahrensgebühr (vorbereitendes + Gerichtsverfahren) sowie eine Terminsgebühr + AP und USt. Mandant wurde gem. Urteil eine Ratenzahlung in Höhe von € 100,00 gestattet. Mandant kann die Rate in dieser Höhe aber nicht zahlen, so dass wir einen Antrag auf Minderung der Raten auf € 80,00 monatlich gestellt haben.
So nun zu meiner Frage:
Löst dieser Antrag auf Minderung der Raten eine weitere Gebühr aus?
Eine Einzeltätigkeit war es ja eigentlich nicht, wir haben Mandant ja in dem kompletten Verfahren vertreten. Gefühlsmäßig würde ich keine weitere Gebühr mehr in Ansatz bringen. Liege ich damit richtig?