Abrechnung Strafrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Silke76
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 271
Registriert: 31.05.2006, 10:06
Wohnort: Rhein-Neckar Kreis

#1

21.10.2008, 15:52

Hallo allerseits, komme bei folgender Abrechnung nicht weiter:
Wir haben Mandant in einem Strafverfahren vertreten und haben dieses komplett abgerechnet: Grundgebühr, 2 x Verfahrensgebühr (vorbereitendes + Gerichtsverfahren) sowie eine Terminsgebühr + AP und USt. Mandant wurde gem. Urteil eine Ratenzahlung in Höhe von € 100,00 gestattet. Mandant kann die Rate in dieser Höhe aber nicht zahlen, so dass wir einen Antrag auf Minderung der Raten auf € 80,00 monatlich gestellt haben.

So nun zu meiner Frage:
Löst dieser Antrag auf Minderung der Raten eine weitere Gebühr aus?

Eine Einzeltätigkeit war es ja eigentlich nicht, wir haben Mandant ja in dem kompletten Verfahren vertreten. Gefühlsmäßig würde ich keine weitere Gebühr mehr in Ansatz bringen. Liege ich damit richtig?
Gruss Silke76
Heike19
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 423
Registriert: 16.07.2007, 14:47

#2

21.10.2008, 15:58

Ich würde auch keine Gebühr abrechnen. Ist ja kein Extraverfahren und ich glaube auch nicht, dass dies der Mandant gut finden würde.
LG Heike19
Silke76
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 271
Registriert: 31.05.2006, 10:06
Wohnort: Rhein-Neckar Kreis

#3

21.10.2008, 16:16

Danke für Deine Einschätzung
Gruss Silke76
Antworten