Klage u. Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
BeaBunny
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#1

12.10.2008, 11:49

Guten Morgen...bwz. guten Mittag;-)

Folgender Fall: Klage und Widerklage...Werte unterschiedlich...RSV hat nur Gebühren für Klage übernommen...bei Klage und Widerklage werden ja die Streitwerte zusammengerechnet...dementsprechend ist dann die Rechnung ausgefallen. Die RSV hat die Kosten zu ca. 73 % Anteil d. Geb. nach Klagestreitwert) übernommen; an Mdt. ging gar nichts.

Nun ist schon Kostenfestsetzung erfolgt - die Gegenseite hat den KFB-Betrag überwiesen - jetzt hab ich nur das Problem, dass die RSV ja nicht den kompletten Betrag erhält, weil hat ja nur 73 % übernommen. Ähm...wie gehe ich denn jetzt am besten vor?

Mathe-Mist;-)
jenniver
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#2

12.10.2008, 11:54

Wenn ihr kompett obsiegt habt und eure Gebühren komplett von der Gegenseite erstattet bekommen habt, zahlst du den Betrag an die RSV, den ihr von ihr bekommen habt.
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#3

12.10.2008, 11:56

zzgl. evtl. von der RSV gezahlter GK und anteiliger Zinsen.
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#4

12.10.2008, 11:57

Ja ne das wäre ja dann leider zu einfach gewesen.;-)

Die Kostenentscheidung war Folgende: Wir 30 % u. die Gegenseite 70 %...iwie so...deshalb hab ich ja das Problemchen;-)
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#5

12.10.2008, 13:38

wieviel hat die RS bezahlt und wieviel habt ihr erstattet bekommen von der Gegenseite?
BeaBunny
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#6

12.10.2008, 17:04

Das müsste ich morgen nachschauen, denn ich weiß es nicht mehr ausm Kopf...leider....
BeaBunny
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#7

13.10.2008, 22:55

So habe nachgeschaut:
RSV hat gezahlt GK 195,00 € u. 1.500,00 €, aber 42,60 € haben wir vom Gericht erstattet bekommen.

Unsere Rechnung belief sich auf 546,09 €. Davon hat die RSV irgendwas mit über 70 Prozent gezahlt...

GW: War für Klage 1.276,00 € und für die Widerklage 487,50 €. Die RSV hat nur Deckungszusage für die Klage erteilt.

Die Gegenseite hatte zu erstatten: 1.292,23 € nebst Zinsen. Gezahlt wurden 1.333,93 €.

Ähm...wieviel erhält jetzt die RSV zurück?
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#8

14.10.2008, 08:48

Guten Morgen,
ich würde sagen, die 42,60 € GK-Erstattung sowie das, was die RSV an euch gezahlt hat. Die 1.500,00 € Auslagen sind wahrscheinlich auch mit in der Festsetzung. Dann muss diese (anteilig, 70 %) auch mit erstattet werden.
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#9

15.10.2008, 18:18

Bin mit meiner Akte leider immer noch nicht weiter gekommen.

Die RSV hat unsere Gebühren in Höhe von 72,36 % übernommen, also erhält sie durch die Kostenerstattung wohl auch die 72,36 % - sprich das was sie an Gebühren gezahlt hat + anteiliger Zinsen.

Wegen den Gerichtskosten kann ich nur sagen:

RSV hat 1.500 EUR + 195,00 € verauslagt. Nach dem Urteil war die Kostentragung wie folgt: Wir übernehmen 34 % und die Gegenseite 66 % der Kosten.

Mit 34 % tragen wir also von den Gerichtskosten 576,30 € und die Gegenseite 1188,70 €. GK-Erstattung belief sich auf 42,60 EUR.

Was bekommt denn jetzt die RSV zurück?
Also die 72,36 % d. Gebühren (also den Betrag, den sie an uns gezahlt hat) + Zinsen und was ist mit GK???

Bitte um HILFE...ich komme net weiter....
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#10

16.10.2008, 09:41

Die RS bekommt einmal die GK-Erstattung zurück (42,60) und die anteiiligen GK, die von der Gegenseite an euch erstattet wurde, also 1.188,70.
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