Befangenheitsantrag im Verfahren vorm Sozialgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gebirgsziege
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#1

14.10.2008, 15:35

Hallo!

Ich hätte mal wieder eine Frage: Wir haben im Verfahren vor dem Sozialgericht einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt. Gehört dieser Antrag gebührenrechtlich mit zum Verfahren oder wird der einzeln abgerechnet. Ich meine er gehört zum Verfahren, die Anwältin sagt nein!

Wer kann mir helfen???
gebirgsziege
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#2

14.10.2008, 17:16

Hat wirklich keiner eine Antwort?
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DumDiDum
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#3

14.10.2008, 17:38

also im Strafverfahren wird ja auch nicht jeder Beweisantrag einzeln abgerechnet. und wenn man 10x zum gericht rennt gibts ja auch nur eine Termisngebühr, wir sind ja nicht in Italien.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#4

14.10.2008, 20:57

m. E. gehört der Antrag mit zum Verfahren.

DumDiDum, ich hoffe, deine Aussage bzgl. der TG war auf Zivilverfahren jeglicher Art bezogen und nicht aufs Strafrecht ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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