Hallo!
Ich hätte mal wieder eine Frage: Wir haben im Verfahren vor dem Sozialgericht einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt. Gehört dieser Antrag gebührenrechtlich mit zum Verfahren oder wird der einzeln abgerechnet. Ich meine er gehört zum Verfahren, die Anwältin sagt nein!
Wer kann mir helfen???
Befangenheitsantrag im Verfahren vorm Sozialgericht
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Hat wirklich keiner eine Antwort?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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m. E. gehört der Antrag mit zum Verfahren.
DumDiDum, ich hoffe, deine Aussage bzgl. der TG war auf Zivilverfahren jeglicher Art bezogen und nicht aufs Strafrecht![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
DumDiDum, ich hoffe, deine Aussage bzgl. der TG war auf Zivilverfahren jeglicher Art bezogen und nicht aufs Strafrecht
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.