Gebühren f. d. Akteneinsicht u.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Grübchen
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#1

30.01.2007, 12:19

Hab folgende Frage:

Wenn ich Einsicht in eine Strafakte nehme und kopiere bekomme ich ja wohl f. d. ersten 50 Seiten 0,50 € f. j. weitere 0,15 € Richtig? OK Ich hab aber irgendwo mal gelesen und dass auch schon mal geltend gemacht, dass ich dann auch eine GEbühr in Höhe von 26 € f. d. Einsicht bekomme und für eine weitere Einsicht, weil sich was ergeben hat in der Ermittlung noch eine GEbühr. Aber finden dazu kann ich nix. GIlt das immer oder nur in besonderen Fällen. Das macht mich immer ganz wuschig

Please help!!


LG Grübchen
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Curry
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#2

30.01.2007, 12:21

Die 26 € kannst du abrechnen, wenn du die Akte für Versicherungen anforderst und kopierst. Dann rechnest du die Gegenüber der Versicherung ab, zum Beispiel in Verkehrsunfallangelegenheiten.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#3

30.01.2007, 12:25

Sonst nicht nur dann??? Schade, na ja aber dann hat mich mein altes Hirn doch nicht getrübt dachte schon ich habe es mir eingebildet mit den 26 €. :thx

Gruß Grübchen
Gofi
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#4

30.01.2007, 12:28

Im RVG für Anfänger, 13. Auflage RN 641 steht etwas hierzu.

Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Caroberg

#5

30.01.2007, 14:22

Ich kenn es auch nur so, dass bei Kopien für die gegnerische Versicherung die Pauschale von 26,00€ anfällt (zzgl. Kopiekosten).
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Pepsi
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#6

30.01.2007, 18:50

@gofi: was steht denn da?
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Sandra S.
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#7

30.01.2007, 20:00

Die Pauschalgebühr gibts meines Wissens nur für Verkehrsunfallangelegenheiten, nicht für Strafsachen.

@Pepsi
(obwoh ich nicht angesprochen bin :wink: )
Die Pauschalgebühr 26,00 € stand im DAV-Abkommen, dass ja mit der Einführung des RVG abgeschafft wurde.
Im RVG für Anfänger steht dazu:
"In der Praxis werden für die Beschaffung eines Aktenauszuges Pauschalen zwischen 26,00 € und 60,00 €, jeweils zzgl. der Dokumentenpauschale für die fertigten Ablichtungen und Umsatzsteuer gezahlt. Hierbei handelt es sich um Beträge, die mir von Teilnehmern in meinen zahlreichen Seminaren zum RVG mitgeteilt wurden."
Liebe Grüße
von Sandra
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#8

31.01.2007, 16:16

aber das ist ne gute Frage, was man bekommt, wenn man nur Akteneinsicht gemacht hat.. vielleicht Beratung?
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Sandra S.
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#9

31.01.2007, 19:08

bekommt man für die Akteneinsicht nicht die Grundgebühr? Also fürs Einarbeiten? Zumindest in Bußgeld- und Strafsachen.

In Verkehrsunfallsachen doch eher unwahrscheinlich, dass man nur Akteneinsicht beantragt oder? Falls ja, dann würd ich auch sagen Beratung.
Liebe Grüße
von Sandra
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Curry
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#10

01.02.2007, 08:06

bekommt man für die Akteneinsicht nicht die Grundgebühr? Also fürs Einarbeiten? Zumindest in Bußgeld- und Strafsachen.
Ja, das würde ich auch so sehen.

Wenn nur Akteneinsicht beantragt werden soll, würde ich mit der Mandantschaft eine Pauschale vereinbaren.
Curry

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