Es geht um eine Zeugenaussage zu einem Verkehrsdelikt mit fahrlässiger KV.
Bei Gericht/Behörde wurde ja noch kein Wert geltend gemacht.
Der Mandant kam mit einem Schreiben der Polizei, in dem er aufgefordert wurde schriftlich eine Zeugenaussage zu machen, weil er sich damit die Vorladung erspart. Weil er keine Zeit hat, sollten wir das für ihn tun.
Für ein Schreiben kommt mir das so viel vor und die Post und Telekommunikationspauschale von 20,00EUR für ein Schreiben.
Hilfe erbeten, wie rechne ich ab?
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In dem Fall würde ich 4.000,00 € und eine 1,3 nehmen.
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Ja das würde ich machen. Dann sehen die auch dass ihr die gebühr nicht für nichts erhebt
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Würde mich sehr wundern, wenn das die Rechtsschutz trägt. Wo ist denn da der Versicherungsfall?Kayusha hat geschrieben:Der Mandant kam mit einem Schreiben der Polizei, in dem er aufgefordert wurde schriftlich eine Zeugenaussage zu machen, weil er sich damit die Vorladung erspart. Weil er keine Zeit hat, sollten wir das für ihn tun.
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Hallo,
wir haben auch einen Mandanten, der möchte, dass wir den Ladungstermin absagen und die Zeugenaussage schriftlich an die Polizei weiterleiten für ihn.
Wie zeige ich das denn bei der Polizei an?! Geht das einfach so formlos? Ich steh grad etwas auf dem Schauch -_-
Ist nicht so, als hätte ich es noch nie gemacht, aber mir fällt einfach gerade nichts ein :/
Habe jetzt einfach ein Schreiben mit Vertretungsanzeige aufgesetzt und geschrieben, dass wir namens und in Vollmacht des Mandanten kurzfristig Stellung nehmen werden und der Termin deshalb hinfällig ist. Kann man das so machen?!
Danke schonmal![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
wir haben auch einen Mandanten, der möchte, dass wir den Ladungstermin absagen und die Zeugenaussage schriftlich an die Polizei weiterleiten für ihn.
Wie zeige ich das denn bei der Polizei an?! Geht das einfach so formlos? Ich steh grad etwas auf dem Schauch -_-
Ist nicht so, als hätte ich es noch nie gemacht, aber mir fällt einfach gerade nichts ein :/
Habe jetzt einfach ein Schreiben mit Vertretungsanzeige aufgesetzt und geschrieben, dass wir namens und in Vollmacht des Mandanten kurzfristig Stellung nehmen werden und der Termin deshalb hinfällig ist. Kann man das so machen?!
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