Abrechnung Strafsache?! EILT
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Also ich würd zusätzlich die 4106 abrechnen!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
- marion
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@ Feierabend
Gerade weil ihr Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt habt, bekommt ihr die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4106 VV - wenn sich euer Mandant nicht meldet, würde ich sagen, ist er selbst schuld....
4104 VV gilt ja nur bis zum Eingang der Anklageschrift (s. Anmerkung)
Gerade weil ihr Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt habt, bekommt ihr die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4106 VV - wenn sich euer Mandant nicht meldet, würde ich sagen, ist er selbst schuld....
4104 VV gilt ja nur bis zum Eingang der Anklageschrift (s. Anmerkung)
Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges auf und ab.
Wenn man das täglich acht Stunden machen muss, kotzt man irgendwann.
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Korrekt, dann wäre nur die 4104 angefallen. Ich würde hier auch die 4106 abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
also ich würde hier dem mandanten keine verfahrensgebühr in rechnung stellen. diese gebühr habt ihr selbst verursacht. er hat sich ja nicht gemeldet und ihr hättet auch keinen einspruch einlegen müssen.
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Aber er hat die Sache in Auftrag gegeben, also sollte eine Bearbeitung erfolgen. Und zur Bearbeitung gehörte dann auch die fristwahrende Einlegung - meiner Meinung nach. Pech, wenn das weitere Gebühren auslöst.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
achjaa nochmal bzgl. der Sache, aber hat jetzt nix mit dem Abrechnen zu tun.
und zwar legen wir ja das Mandat nieder - nachdem bereits Haupttermin bestimmt worden ist, soll ich unseren Brief per Einschreiben-?? machen.
Würdet ihr lieber Einschreiben-Rückschein oder Einschreiben-Eigenhändig nehmen?
und zwar legen wir ja das Mandat nieder - nachdem bereits Haupttermin bestimmt worden ist, soll ich unseren Brief per Einschreiben-?? machen.
Würdet ihr lieber Einschreiben-Rückschein oder Einschreiben-Eigenhändig nehmen?