Gebührenanrechnung im KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Karina63
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#1

06.10.2008, 10:32

Hallo allerseits, ich habe folgendes Abrechnungsproblem und mal wieder eine "Blockade" im Kopf. Aber vielleicht könntet Ihr mir helfen:
Wir haben unseren Mandanten außergerichtlich vertreten, dieser hat dann einen MB erhalten, gegen welchen wir Widerspruch eingelegt haben. Im streitigen Verfahren wurde der Streitwert erhöht und letztlich nach mündlicher Verhandlung haben sich die Parteien verglichen. Nun sollen 10 % der Kosten die Kläger und 90 % der Kosten unser Mandant tragen. Meine Abrechnung wäre so:

außergerichtliche Tätigkeit, GW bis € 600,-
1,3 GG 2300 VV RVG
Auslagen
MWST

Widerspruch gg MB, GW bis € 600,-
0,5 VG 3307
Anrechng. 0,65 GG 2300
Auslagen
MWST

streitiges Verfahren, GW € 670,-
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
1,0 EG 1003
Auslagen
MWST
rosa

#2

06.10.2008, 10:35

Gegenstandswert: 600,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr.
3307 VV RVG 0,5 0,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 600,00 € 0,5 -22,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 11,70 € bleibt
bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002 VV
RVG in Höhe von 4,50 € bleibt bestehen. -
Gegenstandswert: 670,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 84,50 €
Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 600,00 € 0,15 -6,75 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 11,70 € bleibt
bestehen -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 78,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003,
1000 VV RVG 1,0 65,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 256,75 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 36,20 €
Zwischensumme netto 292,95 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 55,66 €
zu zahlender Betrag 348,61 €
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#3

06.10.2008, 10:53

:zustimm
Karina63
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#4

06.10.2008, 11:17

Immi vielen herzlichen Dank und eine schöne Woche wünsche ich.
rosa

#5

06.10.2008, 11:29

immer wieder gerne :) die auch ne schöne woche!
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#6

06.10.2008, 11:32

und was ist mit mir *heul* :frust mit dankt wohl keiner
rosa

#7

06.10.2008, 11:39

loool wenn ich für jedes :zustimm nen danke verlang ist selbst foreno zu klein :)

naja dann sag ich :thx pepsi dass du mir zustimmst :)
Karina63
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#8

06.10.2008, 12:03

Oh tausend mal Entschuldigung natürlich auch Dir meinen Dank und ne schöne Woche obwohl es gerade mächtig regnet! Aber noch sind wir ja auf Arbeit ...
Bye Karina
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#9

06.10.2008, 12:47

ich hab mich nur "aufgeregt", weil sie nicht nur danke geschrieben hat, sondern nur "danke an Immi" ,-) :ichmussweg
Karina63
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#10

13.11.2008, 10:17

Hallo alle zusammen, ich muß noch mal auf meine Anfrage KFA vom 6.10. zurückkommen. Habe jetzt folgende Einwände von der Gegenseite: Geschäftsgebühr Nr. 2300 darf im KFA nicht festgesetzt werden und das diese auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist.
Also werde ich jetzt die Geschäftsgebühr ganz streichen, die 0,5 Verfahrensgebühr für Widerspruch im MB bleibt voll bestehen und auf die 1,3 Verfahrensgebühr im streitigen Verfahren mit erhöhten GW rechne ich eine 0,65 Geschäftsgebühr aus dem niedrigeren Streitwert an? Ob das dann stimmt? Ich würde mich über Eure Hilfe freuen.
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