Termin außergerichtlich wahrgenommen. Welche Gebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#1

24.01.2007, 15:55

Moinsen!

Mein Chefchen hat in einer Mietsache den Termin zur Wohnungsübergabe für die Vermieterin (unsere Mandantin) wahrgenommen, da diese nicht dazu in der Lage ist (alt). Er möchte dafür gern eine Gebühr abrechnen. Was würdet Ihr da nehmen? Meiner Meinung nach ist dieser Vorgang nicht mit der Geschäftsgebühr abgegolten. Fahrtkosten sind auch nicht angefallen, da war Chefchen mit dem Fahrrad. :wink: Die Wohnungsabnahme war quasi der Abschluß dieser Sache, davor ging es um alle mögliche (Ruhestörung, Schönheitsreparaturen, Gestank im Treppenhaus usw.), dafür hab ich schon die 2400 angesetzt.

Also, eine individuelle Gebühr entwickeln?

Danke für Eure Hilfe!

Liebe Grüße

Summer, die die Ruhe genießt, weil das Telefon fast stumm bleibt!

:lol:
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
MrBoogie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 318
Registriert: 12.01.2007, 10:38
Wohnort: Neuhaus am Rennweg
Kontaktdaten:

#2

24.01.2007, 15:57

ihr könntet nach 7005 tage- und abwesenheitsgeld vielleicht nehmen. ansonsten ist das alles in der geschäftsgebühr enthalten. außer ihr habt vorher was vereinbart.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Gast

#3

24.01.2007, 15:58

War das ne freiwillige Wohnungsübergabe oder ne Zwangsräumung?
Gast

#4

24.01.2007, 16:00

Ich würde auch sagen, daß man nur die Geschäftsgebühr in Ansatz bringen kann. Würde es die BRAGO noch geben, wäre alles anders.

Bei mir das Telefon heute auch sehr stumm ist. *mal stecker raus und wieder rein steckt, um zu schauen, ob es noch funktioniert* gg
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#5

24.01.2007, 16:01

Die Wohnungsübergabe erfolgte nach fristgerechter Kündigung freiwillig und fristgerecht nach Räumung (war voll eklig!!!). Mh, dann nehme ich einfach einen höheren Streitwert für die Geschäftsgebühr, das sollte wohl gehen, oder?

Danke!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Gast

#6

24.01.2007, 16:06

Summerof77 hat geschrieben:Die Wohnungsübergabe erfolgte nach fristgerechter Kündigung freiwillig und fristgerecht nach Räumung (war voll eklig!!!). Mh, dann nehme ich einfach einen höheren Streitwert für die Geschäftsgebühr, das sollte wohl gehen, oder?

Danke!
Also wenn Ihr in der ZV nicht tätig gewesen seit, dann würde ich ne 2,5 Geschäftsgebür, Fahrtkosten/Abwesenheitsgeld abrechnen. Warum willst Du keine Fahrtkosten (wegen des Fahrrades) nehmen. Damit hat er doch auch ne Strecke zurückgelegt :wink:

Liebe Grüße Schlaubi
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#7

24.01.2007, 16:06

Ich würde eher die Geschäftsgebühr höher ansetzen, dafür hat man ja den Rahmen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#8

24.01.2007, 16:06

Kannst ja noch nen Ekeligzuschlag drauf schlagen.. :mrgreen:
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#9

24.01.2007, 16:09

Guuuuuute Idee, Isa. Und FAhrtkosten, ja, mal sehen, wie viele Meter das waren....Leute, ich arbeite hier aufm Dorf ...mehr oder weniger! :hund

...und dann noch 0,5 Gebühr für eklige Wohnungsabnahme...hihi!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Gast

#10

24.01.2007, 16:11

:uebel und den Smiley dazu... hihi
Antworten