HILFE! KFA bezüglich der Kosten der ZV
- skugga
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@repfiffi: Du mußt dem Antrag die ORIGINALunterlagen - und insbesondere den Originaltitel - beifügen. Du kriegst die doch eh vom Gericht zurück, sobald der KfA nach § 788 ZPO erlassen ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- online
- ...ist hier unabkömmlich !
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Schön und hilfreich ist, wenn der Antrag ausdrücklich an das VOLLSTRECKUNGSGERICHT gerichtet ist, nicht zum Zivilaktenzeichen.Xuka hat geschrieben:Bei uns sehen das die Gerichte nicht so eng mit den §§. Meinen ersten ZV-Festsetzer habe ich auch nach § 104 ZPO beantragt und auch bekommen. Vergiss den Zinsantrag nicht.
- skugga
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online hat geschrieben:Schön und hilfreich ist, wenn der Antrag ausdrücklich an das VOLLSTRECKUNGSGERICHT gerichtet ist, nicht zum Zivilaktenzeichen.
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.