HILFE! KFA bezüglich der Kosten der ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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skugga
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#11

01.10.2008, 21:34

@repfiffi: Du mußt dem Antrag die ORIGINALunterlagen - und insbesondere den Originaltitel - beifügen. Du kriegst die doch eh vom Gericht zurück, sobald der KfA nach § 788 ZPO erlassen ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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online
...ist hier unabkömmlich !
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#12

01.10.2008, 22:13

Xuka hat geschrieben:Bei uns sehen das die Gerichte nicht so eng mit den §§. Meinen ersten ZV-Festsetzer habe ich auch nach § 104 ZPO beantragt und auch bekommen. Vergiss den Zinsantrag nicht.
Schön und hilfreich ist, wenn der Antrag ausdrücklich an das VOLLSTRECKUNGSGERICHT gerichtet ist, nicht zum Zivilaktenzeichen.
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skugga
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#13

01.10.2008, 22:36

online hat geschrieben:Schön und hilfreich ist, wenn der Antrag ausdrücklich an das VOLLSTRECKUNGSGERICHT gerichtet ist, nicht zum Zivilaktenzeichen.
:lolaway Das hast Du schön gesagt!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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