Hilfe bei Kostenfesetzung Vu

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
jesmey
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#1

01.10.2008, 15:14

Hallo Ihr Lieben
Habe ein Problem. Ich soll einen Kostenausgleichungsantrag machen. Mir liegt ein Vu vor, da der Klägervertreter im Termin keinen Antrag gestellt hat und ein weiterer Verhandlungstermin. Frage kann ich jetzt eine 0,5 Terminsgebühr ansetzen und auch eine 1,2 ?
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Smilie
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#2

01.10.2008, 15:18

nein - Du kannst nur die 1,2 Terminsgebühr in Ansatz bringen. Die 0,5 TG für das VU geht darin voll auf.
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#3

01.10.2008, 15:22

Würde mich mal interessieren, was in dem VU bezüglich der Kostenverteilung drin stand, wenn du jetzt einen Ausgleichsantrag machst?
jesmey
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#4

01.10.2008, 15:23

War ich eingentlich auch der Meinung aber mein Analt hat mir eines seiner "berühmten Klebis" raufgeklebt und da steht KAA bitte Säumnis beachten!!!. Also wie kann ich ihm beweisen das ich nur eine Terminsgebühr nehmen kann. Brauche Lektüre Parragraphen oder ähnliches DANKE
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#5

01.10.2008, 15:27

TG 0,5 gem. Nr. 3105 VV RVG

- aber nur wenn dein ra auf dem termin war und der gegner nicht erschienen ist!!!
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#6

01.10.2008, 15:29

ABER: Es gibt doch einen weiteren Verhandlungstermin.... bin ich jetzt total neben der Spur oder was...
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#7

01.10.2008, 15:29

Musst du nicht eine Kostenfestsetzungsantrag statt einen Ausgleichungsantrag stellen oder liegt eine Quotelung bei der Kostenregelung vor???

Und ihr habt nochmal verhandelt, weil der Klägervertreter keinen Antrag gestellt hat? Seit ihr die Beklagten?
jesmey
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#8

01.10.2008, 15:31

Im Vu hatte der Kläger die Kosten zu tragen, wir sind Beklagte. Dagegen hat die andere Seite aber Einspruch eingelegt. Im Teil-Schlussurteil werden jetzt die Kosten aufgeteilt
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#9

01.10.2008, 15:31

Ich raffs grade echt nicht:

Mein Verständnis: 1. Termin - VU dann Einspruch 2. Termin Urteil ggf. mit Quote.

Dann bekommt man doch nur eine volle TG, oder etwa nicht...
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#10

01.10.2008, 15:32

Im ersten Termin sind beide Anwälte anwesend gewesen. Der Klägervertreter hat aber keinen Antrag gestellt. Also erging VU
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