Ist die Auslagenpauschale zweimal angefallen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Herzchen
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#1

23.01.2007, 09:02

Habe folgendes Abrechnungsproblem:

Haben Mandanten in einer Pachtgeschichte vertreten.
Nachdem man außergerichtlich nicht weiter gekommen ist, haben wir Mahnbescheid beantragt. Gegenseite hat keinen Widerspruch eingelegt, wir haben aber auch nicht weiter gemacht.
Anschließend wurde wieder groß und breit mit der Gegenseite gesprochen, verhandelt, etc.
Man hat sich auf einen Vergleich geeinigt.

So, jetzt sollte ich abrechnen:

Gesch.-geb. 2400 (zahlt Mandant + 20 € Auslagen)

Gebühr MB 3305
Terminsgebühr 3104 und
Einigungsgebühr 1000 + 40 € Auslagen (macht RA Micro ja so rein, ich habs mal drin gelassen)

RSV zahlt die gerichtlichen Gebühren.

Jetzt hat die RSV meine Abrechnung um die Terminsgebühr und 20 € Auslagen gekürzt, will also nur die MB-Gebühr und die Einigungsgebühr + 20 € Auslagen zahlen.

Ich weiß, dass die Gebühren alle angefallen sind, bin mir nur bei den Auslagen nicht so ganz sicher. 20 € auf jeden Fall, aber 40 (bzw. 60 mit außergerichtlicher Tätigkeit zusammen)?

Hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.


Herzliche Grüße
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Curry
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#2

23.01.2007, 09:05

Für die außergerichtliche Tätigkeit fallen 20 € an und für die gerichtliche Tätigkeit (Mahnverfahren) fallen auch 20 € an. Das heißt, dass du insgesamt nur 40 € abrechnen kannst.
Curry

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Nikita

#3

23.01.2007, 09:09

Guten Morgen!

Also eigentlich wird doch die Geschäftsgebühr wenn man den Mahnbescheid macht, angerechnet und weshalb eine Terminsgebühr angefallen sein soll, verstehe ich nicht. Der MB löst doch nur die Verfahrensgebühr aus und nicht die Terminsgebühr gleichzeitig. so wie es aussieht, wurde sich doch außergerichtlich verglichen.

also meine Abrechnung würde wohl so aussehen, mit Beispielwert von 500,- €:
Gegenstandswert: 500,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus
Wert 500,00 € 0,65 -29,25 €
- Auslagen in Höhe von 11,70 € bleiben bestehen -
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid
§ 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0 45,00 €
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 67,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 141,75 €

Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 29,00 €
Zwischensumme netto 170,75 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 32,44 €
zu zahlender Betrag 203,19 €

Wie sehen das denn die anderen hier?

Liebe Grüße Nikita
Herzchen
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#4

23.01.2007, 09:13

Geschäftsgebühr wurde auch angerechnet, zahlt aber der Mandant (hat nur ne RSV ab dem gerichtlichen Vergleich).

Lt. Vorb. 3 Abs. 3 und Enders fällt die Terminsgebühr an. Es muss nicht unbedingt ein Gericht eingeschaltet sein. Es reicht der Klagauftrag. Und den hatten wir ja.

Für das außergerichtliche hab ich die Auslagen ja schon beim Mandanten angefordert.
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Curry
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#5

23.01.2007, 09:16

Mit welcher Begründung habt ihr die Terminsgebühr abgerechnet? Weil ihr Klageauftrag hattet? Ihr habt doch das Mahnverfahren schon eingeleitet, da kann ja dann auch keine Rede davon sein, dass ein Rechtsstreit verhindert wurde durch den Vergleich, oder?

edit: Im Mahnverfahren selbst gibt es doch keine Terminsgebühr, oder?
Curry

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Nikita

#6

23.01.2007, 09:22

hmmm also das mit der terminsgebühr ist mir neu *kopfkratz*
das würde ja bedeuten, dass immer gleichzeitig mit klageauftrag eine solche anfällt. naja da kann ich nix zu sagen. bei mir wirft ra-micro nur 40,- € auslagen raus und das ist meiner meinungnach auch richtig. aber warum war denn der vergleich nun gerichtlich? ich dachte der wurde außergerichtlich geschlossen? *aufschlauchsteh* *g*
Herzchen
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#7

23.01.2007, 09:26

Natürlich.
In Vorb. 3 III steht: Die TG entsteht ... oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber.

Im Enders steht es noch deutlicher drin:
Voraussetzung für den Anfall der Terminsgebühr ... ist zunächst einmal, dass der RA einen Auftrag hatte, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. ... (Hatten wir ja eindeutig).

... Das gerichtliche Verfahren muss aber noch nicht anhängig oder rechtshängig gemacht sein, damit die Terminsgebühr entsteht. ...

Da steht einiges dazu drin. Mein Chef hat mir das auch bestätigt, dass die Gebühr anfällt, aber viel zu selten auch wirklich abgerechnet wird und deshalb die Versicherungen immer bissle überrascht sind, wenn man sie doch abrechnet.
Herzchen
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#8

23.01.2007, 09:35

Ich hab doch nur die außergerichtliche Einigungsgebühr nr. 1000 abgerechnet ?! *jetztichmichamkopfkratz*

:ohmann
Nikita

#9

23.01.2007, 09:43

jau jetzt ja!!! hab es gefunden - kommt nicht so häufig vor wg. terminsgebühr, daher nicht dran gedacht - sorry! dachte der vergleich wäre jetzt doch gerichtlich, da du geschrieben hattest, dass die rs die kosten für den gerichtl. vergleich übernimmt (...hat nur ne RSV ab dem gerichtlichen Vergleich). also da muss kein "oh mann" sein...
aber wie gesagt... auslagen nur 40,- €
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Pepsi
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#10

23.01.2007, 11:24

jo, wenn ihr ne Besprechung mit der Gegenseite hattet, seis tel. oder persönlich, dann fällt die TErminsgebühr an und ansonsten nur 20 € fürs außerger. und 20 € für MB
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