Festsetzung von Parkgebühren???
es wurde kein beleg beigefügt, den forder ich natürlich nach, ja gut, dann knall ich unserer auch mit rein danke euch
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In meiner Stadt kann man ohne Parkgebühren überhaupt nicht mehr in der Innenstadt parken, von abgelegenen Großparkplätzen abgesehen. Daher gibt es bei mir grundsätzlich angemessene Parkgebühren festgesetzt.
Zuletzt geändert von 13 am 06.06.2008, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Wir lassen die Parkgebühren auch immer mit festsetzen... selbst wenn es nur 1 € ist. Hat sich noch nie jemand beschwert. Ich bin immer der Auffassung, alles probieren. Abgesetzt werden kann es immer noch
mhh *fredausgrab*
ich hab hier von der gegenseite geltend gemachte Parkgebühren.
der Typ kommt aus München. und Termin war auch in München. er hätte ja nicht in die TG fahren müssen, er hätte ja auch z. b. mit den öffentlichen kommen könnn.
Gibts zu der Parkschein geschichte evtl. noch nähere infos? bzw. wie man sich dagegen beschwert?
ich hab hier von der gegenseite geltend gemachte Parkgebühren.
der Typ kommt aus München. und Termin war auch in München. er hätte ja nicht in die TG fahren müssen, er hätte ja auch z. b. mit den öffentlichen kommen könnn.
Gibts zu der Parkschein geschichte evtl. noch nähere infos? bzw. wie man sich dagegen beschwert?
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Bin leider nicht im Büro. Kann mich aber erinnern, dass ich im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 18. Aufl. gelesen habe, dass auch Parkgebühren zu den Auslagen gehören.
Dann hast du diese Kosten. Ich kenn die Preise in München nicht, aber bei uns ist selbst die Fahrt für eine Kurzstrecke teurer als die Parkgebühren.er hätte ja auch z. b. mit den öffentlichen kommen könnn.
Gibts zu der Parkschein geschichte evtl. noch nähere
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Das dürfte angesichts der Nahverkehrspreise nahezu überall der Fall sein. Man soll auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Bei den Parkgebühren noch groß zu diskutieren ist doch das Porto nicht wert. Parken in der Stadt kostet angesichts der allgemeinen Abzockermentalität nun mal überall Geld und da alles teurer wird, bleibt auch die Prozesssparte davon nicht verschont. Damit muss sich der Unterlegene eines Rechtsstreits abfinden.
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Einen RA darauf zu verweisen, er hätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen zu können, um Parkgebühren sparen zu können, wäre realitätsfremd.
Natürlich kann man diesen Kostenposten bestreiten, wenn kein Beleg vorgelegt wird. Wenn's einem den Aufwand wert ist. Zögert sich halt die Kostenfestsetzung ein bisschen raus.
Natürlich kann man diesen Kostenposten bestreiten, wenn kein Beleg vorgelegt wird. Wenn's einem den Aufwand wert ist. Zögert sich halt die Kostenfestsetzung ein bisschen raus.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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Das Verweisen auf öffentliche Verkehrsmittel ist übrigens auch bei weiteren Strecken zur BRAGO-Zeit schon heftig umstritten gewesen. Wenn man aus der letzten Kleckerecke kommt, hat man schnell eine Tagesreise am Hals, weil die Verbindungen derart schlecht sind und Verdienstausfall und Tegegeld dadurch erheblich ansteigen. Damit ist dann auf jeden Fall keine Ersparnis erreicht.
Bei mir gab es schon immer Pkw-Reise und auch Parkgebühren. Da noch einen Larry von zu machen, ist die Zeit nicht wert.
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Wo ich immer wieder ins Grübeln gerate... In den Parkgebühren oder z.B. Taxikosten ist ja immer Mehrwertsteuer enthalten. Wo nehme ich diese Kosten dann im Antrag auf? Oben netto und schlage unten die Mehrwertsteuer mit drauf (wie verhält es sich dann, wenn 7 % MwSt enthalten sind?) oder nehme ich diese Kosten unten mit rein, also brutto nach der Mehrwertsteuer auf die sonstigen Gebühren?
Thanks
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