Gericht spricht von Verhandlungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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M.arinchen
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#1

26.09.2008, 10:11

Wir waren in einer familienrechtlichen PKH-Sache mandatiert.

Im Protokoll lese ich den Streitwert und dann, dass die Verhandlungsgebühr aus einem SW xy € abgerechnet werden soll.

Mich verwirrt das jetzt.

Wie würdet ihr den Richter verstehen?
Meint er vielleicht die Terminsgebühr?

Die Sache muss auf jeden Fall nach RVG abgerechnet werden!!!!!
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#2

26.09.2008, 10:12

JAP ist die Terminsgebühr
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#3

26.09.2008, 10:14

Oder ist die Sache schon so antik, dass er wirklich die Verhandlungsgebühr meinen könnte?
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#4

26.09.2008, 10:18

Nein, es ist eine Sache aus 2007!

Ich nehme auch an, dass es sich um die Terminsgebühr handelt.
Danke, BRAGO hab ich nämlich nicht mehr gelernt.
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#5

26.09.2008, 10:19

Nehme ich auch an. Der wird sich einfach versprochen haben. Macht mein RA auch immer noch..
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#6

26.09.2008, 10:22

Meinem Chef isses erst gar nicht aufgefallen...
Was solls...
Hauptsache ich darfs abrechnen und wir bekommen unsere PKH-Gebühren!
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#7

26.09.2008, 17:59

Da hat wohl der Richter noch die BRAGO-Zeiten im Kopf gehabt und den Sprung in die Neuzeit verpasst. Da es im RVG eine Verhandlungsgebühr nicht gibt, kann nur die TG gemeint sein.
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#8

28.09.2008, 16:57

Ich schließe mich 13 an. (Ach was :wink: )


Bei uns kommt es - ähnlich - ab und zu vor, dass im Protokoll von der Vergleichsgebühr statt von der Einigungsgebühr die Rede ist. Das kommt mit Sicherheit von jahrelanger Gewohnheit.

Die neuen Gebührenbezeichnungen nach dem RVG sind einfach noch nicht jedem in Fleisch und Blut übergegangen.
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#9

28.09.2008, 21:37

online hat geschrieben:Ich schließe mich 13 an. (Ach was :wink: )
:yeah :hurra :mrgreen:
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