Hallo,
ich hab mal ne kurze Frage. Ich soll die Kostenfestsetzung beantragen. Die Parteien haben sich verglichen. Der Kläger soll nun 30 % und der Beklagte (wir) 70% des Rechtsstreits tragen. Muss ich nun die Kosten ausrechnen und davon dann nur 30% beantragen?
KfA
nein, du stellst einen kompetten kfa, einfach ALLES komplett rein, das gericht quotelt das dann selbst!!
- Bino
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Nein, Du musst das nicht alleine ausrechen. Du schickst Deinen Kostenausgleichungsantrag mit den gesamten, bei Euch entstandenen Gebühren zum Gericht, der Gegner macht das auch so, und dann errechnet das Gericht das.
- Kasimir1603
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Es ist § 106 ZPO! *klugscheißernmuss*
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Alle angefallenen Gebühren und Auslagen in den KfA mit reinnehmen. Die Quotelung nimmt dann der Rechtspfleger vor.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Auf jeden Fall - eine Einigungsgebühr kann NIE allein entstehen - es muss immer eine Betriebsgebühr hinzukommen (z.B. Verfahrens- oder Geschäftsgebühr).
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