KfA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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enkeli
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#1

24.09.2008, 15:43

Hallo,

ich hab mal ne kurze Frage. Ich soll die Kostenfestsetzung beantragen. Die Parteien haben sich verglichen. Der Kläger soll nun 30 % und der Beklagte (wir) 70% des Rechtsstreits tragen. Muss ich nun die Kosten ausrechnen und davon dann nur 30% beantragen?
rosa

#2

24.09.2008, 15:44

nein, du stellst einen kompetten kfa, einfach ALLES komplett rein, das gericht quotelt das dann selbst!!
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Bino
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#3

24.09.2008, 15:45

Nein, Du musst das nicht alleine ausrechen. Du schickst Deinen Kostenausgleichungsantrag mit den gesamten, bei Euch entstandenen Gebühren zum Gericht, der Gegner macht das auch so, und dann errechnet das Gericht das.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Gismo
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#4

24.09.2008, 15:45

Hallo enkeli


du mußt einen Kostenausgleichsantrag stellen, glaub § 108 ZPO, schau aber lieber noch mal, das Gericht berechnet dann die Gebühren und den Ausgleichsanspruch.
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Astraea82
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#5

24.09.2008, 15:46

Ja ja ja, alles rein !!! :D
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Kasimir1603
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#6

24.09.2008, 15:48

Es ist § 106 ZPO! *klugscheißernmuss*
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Smilie
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#7

24.09.2008, 15:48

Alle angefallenen Gebühren und Auslagen in den KfA mit reinnehmen. Die Quotelung nimmt dann der Rechtspfleger vor.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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enkeli
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#8

24.09.2008, 15:50

Ok. Danke euch :)

noch ne kurze Frage...können Verfahrensgebühr und Einigungsgebühr zusammen entstehen? Danke schonmal :)
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Smilie
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#9

24.09.2008, 15:53

Auf jeden Fall - eine Einigungsgebühr kann NIE allein entstehen - es muss immer eine Betriebsgebühr hinzukommen (z.B. Verfahrens- oder Geschäftsgebühr).
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enkeli
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#10

24.09.2008, 15:54

Danke. Ihr habt meinen Tag gerettet :)
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