Hallo Ihr lieben,
werden Gerichtsvollzieherkosten beim Mandanten mit Umsatzsteuer geltend gemacht wenn der RA in der Rechnung des Gerichtsvollziehers als Adressat drinsteht?
lg un vielen Dank schon im Voraus
Leidiges Thema Umsatzsteuer
Schau doch mal in der Suchfunktion Thema Umsatzsteuer. Da müsste es einen sehr ausführlichen Thread geben.
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irgendwie, weil man kostenschuldner ist, wenn man als adressat angegeben ist.
mehr als das kann ich dir leider nicht bieten - sorry. vielleicht weiß ja noch jemand genauer bescheid.
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Hier wäre z.B. was:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=9336&start=0
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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nein die Antwort ist falsch
bei GVZ ist nie der RA Kostenschuldner (es sei denn er ist selbst Auftraggeber), sondern der Auftraggeber halt, steht irgendwo im GKG so drin, deswegen ist das auch bei Klagen etc. so
Ferner steht der Mdt sowieso im Protokoll was der GV immer schickt als Auftraggeber drin
bei GVZ ist nie der RA Kostenschuldner (es sei denn er ist selbst Auftraggeber), sondern der Auftraggeber halt, steht irgendwo im GKG so drin, deswegen ist das auch bei Klagen etc. so
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