Leidiges Thema Umsatzsteuer

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Dottie
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#1

22.09.2008, 16:31

Hallo Ihr lieben,

werden Gerichtsvollzieherkosten beim Mandanten mit Umsatzsteuer geltend gemacht wenn der RA in der Rechnung des Gerichtsvollziehers als Adressat drinsteht?

lg un vielen Dank schon im Voraus :)
Dottie
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#3

22.09.2008, 16:35

Hast du da eventuell noch ne Entscheidung/Rechtsprechung. Grad hat die Mandantin hier angerufen, sie ist da anderer meinung und meint es wären weiterhin durchlaufende posten - also ohne umsatzsteuer.
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Smilie
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#4

22.09.2008, 16:38

Schau doch mal in der Suchfunktion Thema Umsatzsteuer. Da müsste es einen sehr ausführlichen Thread geben.
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gkutes

#5

22.09.2008, 16:38

irgendwie, weil man kostenschuldner ist, wenn man als adressat angegeben ist.

mehr als das kann ich dir leider nicht bieten - sorry. vielleicht weiß ja noch jemand genauer bescheid.
gkutes

#6

22.09.2008, 16:39

Schau doch mal in der Suchfunktion
äh ja- oder so :)
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#7

22.09.2008, 17:23

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Pepsi
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#8

22.09.2008, 17:25

nein die Antwort ist falsch

bei GVZ ist nie der RA Kostenschuldner (es sei denn er ist selbst Auftraggeber), sondern der Auftraggeber halt, steht irgendwo im GKG so drin, deswegen ist das auch bei Klagen etc. so

Ferner steht der Mdt sowieso im Protokoll was der GV immer schickt als Auftraggeber drin
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#9

22.09.2008, 17:29

ich denke es ist § 22 GKG..
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Bino
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#10

22.09.2008, 17:31

:zustimm Pepsi, keine Umsatzsteuer
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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