Hallo, stehe grad auf dem Schlauch.
Wie berechent sich nochmal der Streitwert bei einer Prüfung eines Arbeitsvertrages?
liebe grüße
Streitwert bei Prüfung Arbeitsvertrag
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 318
- Registriert: 12.01.2007, 10:38
- Wohnort: Neuhaus am Rennweg
- Kontaktdaten:
gute frage. ich würde ein bruttomonatsgehalt als streitwert ansetzen als minimum. bei vielen arbeitsrechtssachen wird immer der streit aus 3 bruttomonatsgehältern errechnet. ich hatte so nen fall noch nicht wegen einer prüfung.
wenn wir solch seltenen sachen haben, dann vereinbaren wir immer eine festgebühr. damit ist beiden seiten geholfen.
wenn wir solch seltenen sachen haben, dann vereinbaren wir immer eine festgebühr. damit ist beiden seiten geholfen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 318
- Registriert: 12.01.2007, 10:38
- Wohnort: Neuhaus am Rennweg
- Kontaktdaten:
hab jetzt kein gesetz bei mir. werd morgen mal nachschauen. werds mittags hier posten wenn noch nötig.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Gegenstandswert ist das Bruttogehalt für 3 Jahre.
Wenns ein befristeter Arbeitsvertrag ist, der weniger als 3 Jahre läuft, dann gesamtes Bruttogehalt während der Laufzeit.
(§ 23 III S.1 RVG i.V.m. § 25 II KostO)
vorausgesetzt natürlich, es gab noch keine Kündigung oder Streit über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses an sich, dann gilt
§ 42 Abs. 4 GKG (3 Bruttomonatsgehälter).
Wenns ein befristeter Arbeitsvertrag ist, der weniger als 3 Jahre läuft, dann gesamtes Bruttogehalt während der Laufzeit.
(§ 23 III S.1 RVG i.V.m. § 25 II KostO)
vorausgesetzt natürlich, es gab noch keine Kündigung oder Streit über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses an sich, dann gilt
§ 42 Abs. 4 GKG (3 Bruttomonatsgehälter).
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 318
- Registriert: 12.01.2007, 10:38
- Wohnort: Neuhaus am Rennweg
- Kontaktdaten:
so langsam frag ich mich, ob ihr überhaupt noch privatleben habt. wer stöbert denn 23 uhr noch im gesetz rum? ihr macht euch viel zu viele gedanken. ich nehm mir jeden tag vor, wenn ich aus der kanzlei gehe, ist die arbeit erledigt. klappt zwar selten, aber der gedanke zählt.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.