Rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

17.01.2007, 15:55

hi habe ein problem mit der RS- Versicherung.

haben einen Prozess, wo wir Mandant und dessen Haftpf. vertreten, nun hat uns nur der Mandant das Mandat gekündigt und dessen RS möchten nun die angefallenen Kosten nicht mehr zahlen.


Kann man Klage gegen die RS einreichen?

Vielen Dank im Vorraus!
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Curry
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#2

17.01.2007, 16:03

Ich würd ja eher sagen, dass ihr dann gegen den ehemaligen Mandant klagen müsst, der muss sich dann die Kosten von der RS holen. Ihr habt ja eigentlich mit der RS nichts zu schaffen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Andreas

#3

17.01.2007, 16:11

Das könnt Ihr nicht.

Einen Direktanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung besteht nicht.

Einen solchen gibt es nur im Kfz-Haftpflichtbereich, vgl. § 3 Pflichtversicherungsgesetz.
MrBoogie
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#4

17.01.2007, 16:40

die frage ist ja, warum wurde gekündigt und warum will die RSV nicht zahlen. sollte es um ein verschulden der kanzlei gehen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass hier mit schadensersatzansprüche aufgerechnet werden soll.

im notfall muss aber immer der mandant/auftraggeber verklagt werden.

gruß
christian
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Gast

#5

17.01.2007, 18:20

Ich stimme MrBoogie zu.

Der Mandant ist der Kostenschuldner, eigentlich ist es seine Sache mit seiner Rechtsschutz das zu klären. Anwälte machen das ja als "Service".

Ich würde dem Mandanten schreiben, dass er die Kosten übernehmen muss. Sollte es ein Haftpflichtfall sein, so gibts ja dafür eine Versicherung :-)
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Pepsi
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#6

17.01.2007, 19:02

welche Kosten will die RS denn nicht zahlen? die des Mdt oder auch die der Haftpflicht?

ich würde auch gegenüber dem Mdt abrechnen.. der soll sich das Geld selbst wiederholen
Caroberg

#7

17.01.2007, 19:06

Die RSV bekommt doch sowieso nur eine Kopie der an den Mandanten erstellten Rechnung. Leite die Rechnung also an den Mandanten weiter.
Wir haben das mal gehabt, dass die RSV nicht zahlen wollte, der Mandant hat uns bezahlt und hat seinen RS-Vertreter madig gemacht, bis die RSV ihm die Kohle wiedergegeben hat.
Prinzipiell kannst du es nur so machen. Aber Achtung, dass der Mandant keine Erhöhung bezahlt (er haftet ja nur für das was er in Auftrag gegeben hat, Haftpflicht und Mandant sind also Gesamtschuldner).
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Jennifer
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#8

17.01.2007, 20:53

MeinStern hat geschrieben:Ich stimme MrBoogie zu.

Der Mandant ist der Kostenschuldner, eigentlich ist es seine Sache mit seiner Rechtsschutz das zu klären. Anwälte machen das ja als "Service".

Ich würde dem Mandanten schreiben, dass er die Kosten übernehmen muss. Sollte es ein Haftpflichtfall sein, so gibts ja dafür eine Versicherung :-)
Genau so würde ich es auch machen! Ich stimm dir zu.
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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Pepsi
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#9

18.01.2007, 08:06

:zustimm
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schneeflocke
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#10

18.01.2007, 08:39

Hallo und Guten Morgen,

ihr kennt mich ja..... grummel.... steh bei ZV und RVG meist ziemlich blöd im Raum rum . Deswegen entschuldige ich mich schon vorher für meine Frage. Will aber nicht mehr blöd sein........

Ich bekomme doch von der RS-Vers. des Mandanten die Deckungszusage für das außergerichtliche und/oder gerichtliche Verfahren im Vorfeld. Liegt diese Deckungszusage nicht vor, arbeiten wir nur gegen einen Vorschuß des Mandanten.

Wenn hier also eine Deckungszusage vorliegt von Seiten der RS Vers., muß diese dann nicht auch bezahlen?

Ist so eine Zusage der RS nicht verbindlich, unabhängig davon, ob der Mandant das Mandat entzogen hat ? Warum auch immer? Greift hier nicht die RS bis zu dem Zeitpunkt, wo das Mandat noch bestand?

Grüße aus dem stürmigen Ruhrgebiet, Ich hoffe, die Kastanie vor dem Haus fällt nicht um. Fällt mir heute noch was auf den Kopf, geht der Restverstand auch noch verloren. :roll:

Schneeflocke
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