KfA Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Daphne
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#1

19.09.2008, 15:38

Hallo,
brauche bitte schnellstens eine Antwort.
Nehm ich beim KfA die Geschäftsgebühr mit rein oder nicht?
Sorry wenn ich unhöflich bin. Hab nur keine Zeit.
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Tastenluder
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#2

19.09.2008, 15:40

Ja, man soll lt. unserem Rechtspfleger immer mitteilen ob eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr entsatnden ist. Falls diese angefallen ist muss diese immer auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden
Daphne
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#3

19.09.2008, 15:42

danke für die schnelle antwort
Tigra
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#4

19.09.2008, 15:42

DIE GG KOMMT NIE IN DEN KFA
lediglich die ANRECHNUNG! wenn ihr außergerichtlich tätig wart!
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JonesJess
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#5

19.09.2008, 15:53

Die Geschäftsgebühr kommt nicht mit in den KFA!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Curry
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#6

19.09.2008, 16:02

Tigra, kann ich nur zustimmen!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Daphne
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#7

19.09.2008, 16:17

Hmm. Hab jetzt noch ne frage. irgendwie steh ich heute aufm schlauch. Unser Mandant wurde verklagt knapp 220 € samt 5 Prozentpunkten und Mahnkosten, Inkassokosten usw. zu bezahlen. Die Klage wurde aber wieder zurückgenommen... Welchen Gegenstandswert nehm ich da jetzt? Rechne ich alles zam? also die 220 plus die Mahnkosten usw? Nen MB wurde auf gemacht. Summe: knapp 350 €. Nehm ich jetzt die 350 € für die MB-Gebühren und den anderen Wert für die VG 3100?? Ich blicks net. Hilfeeee.
n.vukovic
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#8

19.09.2008, 16:22

Am einfachsten wäre es, wenn Du den Gegenstandswert richterlich festsetzen lassen würdest, so mach ich das, wenn ich nicht genau weiß, was ich nehmen soll. Evtl. einen kurzen Vorschlag deinerseits mit in den Antrag auf richterliche Festsetzung nehmen.

Im Zweifel würd ich jedoch alles mal locker zusammenrechnen; mal sehen was das Gericht dann so sagt..... :mrgreen:
gkutes

#9

19.09.2008, 16:30

wart ihr auch im mahnverfahren tätig?
dann gebühr mv aus knapp 350 und für das Verfahren aus knapp 220.
die mahnkosten erhöhen den Streitwert mE nicht.
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#10

19.09.2008, 21:15

Die Nebenforderungen erhöhen den Streitwert ebenfalls nicht. Maßgeblich ist die Hauptforderung, also 220,00 €.
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