einstweilige Anordnung als Teil der Hauptsache...häh?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Summerof77
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#1

17.01.2007, 10:03

Guten Morgen liebe Kollegen!

Habe eine Frage, die zwar immer wieder und immer wieder anders behandelt wird, aber ich habe nichts passendes gefunden.
Wir haben eine EA beantragt, es kam zum Termin, Hauptsache, wurde Vergleich geschlossen. Im Protokoll ist erwähnt, daß die Kosten des Anordnungsverfahrens als Teil der Kosten der Hauptsache gelten. Streitwert ist für Hauptsache 3.000,00 € und für EA 500,00 €.

Kann ich hier nur eine Abrechnung machen (ich meine ja) und wenn ja, wie ist der Streitwert insgesamt? 3.000,00 € weil die 500,-- da mit drin sind? HAbe jetzt eine Verfahrens, eine Termins und eine EInigungsgebühr angesetzt nach 3.000,00! Richtig? :titanic

Finde das richtig frech von dem Richter, uns die EA zu nehmen....

LIebe Grüße

Summer
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Sandra S.
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#2

17.01.2007, 12:26

Schau mal in § 18 Nr. 1 RVG. Danach ist die EA eine besondere Angelegenheit, die gesondert abgerechnet werden kann.

Ich verstehe den Hinweis im Protokoll so, dass sowohl die Kosten der EA als auch die Kosten der Hauptsache im gerichtlichen Verfahren festgesetzt werden können.

Ich würde also auf jeden Fall zwei Abrechnungen machen und auch im KFA beide Verfahren (EA+Hauptsache) gesondert aufführen (vorausgesetzt natürlich, die Kosten wurden nicht gegeneinander aufgehoben).
Liebe Grüße
von Sandra
Jimmy
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#3

17.01.2007, 17:13

So würde ich es auch machen.
Gast

#4

20.01.2007, 14:40

Hi wir haben die letzten 7 J. fast nur FamRecht gemacht. Richtig ist die Hauptsache abzurechnen und im gleichen KFA dann als ziffer 2 wenn hautpsache 1 ist oder halt hauptsache und EA drüber schreiben das dann gesondert abzurechnen. Streitwert HS danndie 3.000,-und EA dann je nach was es es 3x oder 6x die 500,- wenns Unterhalt oder eS ist sonst die € 500,-.

LG
Nesrin22

#5

20.01.2007, 14:44

Ich stimme Jave123 vollkommen zu ! unsere bürovorsteherin macht das genauso!
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Summerof77
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#6

24.01.2007, 10:57

DANKE! Ha, mein Chef wird sich freuen! :D
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