Kein Problem
Wenn man es sich so merkt, ist es wirklich relativ einfach, finde ich...
Einigungsgebühr im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Ich hab da auch ne Frage zu einem ähnlichen Fall.
Arbeitsrecht
außergerichtlich haben wir dem Arbeitnehmer gekündigt und zwar das Arbeitverhältnis und die Wohnung (AN arbeitete bei unserem Mdt auf dessen Bauernhof und hatte dort ne Wohnung).
Gerichtlich kams zu nem Vergleich auch über nicht anhängige Dinge.
Streitwert lt. Beschluss des Gerichts:
der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert: 2.953,95 €
Mehrwert für den Vergleich: 3.836,00 €
Nun will mein Chef, dass ich wie folgt gegenüber dem Mandanten abrechne (in einer Rechnung!):
1,3 Geschäftsgebühr aus dem Gesamtstreitwert 6789,95 €
(Kündigung Arbeitsverhältnis und Wohnung)
Auslagenpauschale
1,3 Verfahrensgebühr aus Streitwert 2.953,95 €
0,8 Diff-VG aus Mehrwert des Vgl. 3.836,00 €
max. 1,3 aus Gesamtstreitwert
1,2 Terminsgebühr aus Gesamtstreitwert
1,0 Vergleichsgebhür aus Streitwert 2.953,95 €
1,5 Vergleichgsgebühr aus Mehrwert 3.836,00 €
max 1,5 aus Gesamtstreitwert
Auslagenpauschale (nochmal???)
Mehrwertsteuer
Summe
Kann ich das echt so abrechnen??? In einer Rechnung? Muss nicht die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr angerechnet werden?? Und zweimal Auslagenpauschale?
Bin ziemlich verwirrt, wie ihr merkt.
Danke schonmal für eure Hilfe
Arbeitsrecht
außergerichtlich haben wir dem Arbeitnehmer gekündigt und zwar das Arbeitverhältnis und die Wohnung (AN arbeitete bei unserem Mdt auf dessen Bauernhof und hatte dort ne Wohnung).
Gerichtlich kams zu nem Vergleich auch über nicht anhängige Dinge.
Streitwert lt. Beschluss des Gerichts:
der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert: 2.953,95 €
Mehrwert für den Vergleich: 3.836,00 €
Nun will mein Chef, dass ich wie folgt gegenüber dem Mandanten abrechne (in einer Rechnung!):
1,3 Geschäftsgebühr aus dem Gesamtstreitwert 6789,95 €
(Kündigung Arbeitsverhältnis und Wohnung)
Auslagenpauschale
1,3 Verfahrensgebühr aus Streitwert 2.953,95 €
0,8 Diff-VG aus Mehrwert des Vgl. 3.836,00 €
max. 1,3 aus Gesamtstreitwert
1,2 Terminsgebühr aus Gesamtstreitwert
1,0 Vergleichsgebhür aus Streitwert 2.953,95 €
1,5 Vergleichgsgebühr aus Mehrwert 3.836,00 €
max 1,5 aus Gesamtstreitwert
Auslagenpauschale (nochmal???)
Mehrwertsteuer
Summe
Kann ich das echt so abrechnen??? In einer Rechnung? Muss nicht die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr angerechnet werden?? Und zweimal Auslagenpauschale?
Bin ziemlich verwirrt, wie ihr merkt.
Danke schonmal für eure Hilfe
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
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- Wohnort: Nähe Stuttgart
Ja, außergerichtlich und gerichtlich jeweils eine.Auslagenpauschale (nochmal???)
Du kannst es in einer Abrechnung machen. Allerdings muss die GG auf die VG angerechnet werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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