PKH - Prüfungsverfahren - Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Olga
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#1

17.09.2008, 14:39

Hallo liebe Leute, bitte Hilft mir, steh etwas daneben...... Also der Fall-

wir befinden sich im PKH Prüfungsverfahren. Das Gericht bestimmt einen Termin wegen Klärung von Fragen schon in diesem Stadium. Der Termin ist im Oktober. Jetzt ruft der MDT an und sagt wir sollen die Klage zurücknehmen er möchte nichts mehr machen. Wie sehen den jetzt die Gebühren aus?

1,0 für PKH?
1,3 VG für Klage
Terminsgebühr?????

also irgendwo weis ich nicht wo ich bin...........

Bin für jede Antwort dankbar.

Olga
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Curry
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#2

17.09.2008, 14:41

Ihr bekommt nur die Gebühr nach Nr. 3335 RVG. Eine VG bekommt ihr nicht. Ohnehin wäre die PKH-Gebühr darauf anzurechnen.

Der Termin war noch gar nicht, also fällt auch keine TG an.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Bino
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#3

17.09.2008, 20:19

:zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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sunshine24
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#4

17.09.2008, 20:35

Ja, stimme Curry auch zu. Nur ne 1,0 für das Prüfungsverfahren. Terminsgebühr nur, wenn dieser auch tatsächlich wahrgenommen wird.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Olga
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#5

18.09.2008, 16:04

Danke
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