Bußgeldsache ohne Bußgeldbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

17.09.2008, 11:11

Hallo, muss hier gerad eine Bußgeldsache abrechnen, in welcher es aber nur einen Anhörungsbogen gab und keinen Bußgeldbescheid, die Sache ist wegen Verjährung erledigt. Was kann ich denn jetzt abrechnen nur die Grundgebühr 5100 VV? Wir haben nur die Akte bei der Polizei angefordert, mehr nicht.

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#2

17.09.2008, 11:13

hm.. muss man dann vielleicht nach dem theoretischen Bußgeld gehen, was er bekomme hätte?!

worum gings denn überhaupt?
inki
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#3

17.09.2008, 11:17

Naja also es ging um eine überschrittene Höchstgeschwindigkeit, das Bußgeld wäre 50,00 € gewesen. Habe jetzt aber was gelesen wo ich nicht durchsteige, von wegen man soll den mittleren Betrag nehmen, Mindest- und Höchstbetrag zusammen und durch 2 .......aber was für Beträge denn? HILFE
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#4

17.09.2008, 11:29

für die Grundgebühr: 20 - 150 = 170/2 = 85,00
und VG nach 5103 20 - 250 = 270/2 = 135,00
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#5

17.09.2008, 11:32

ja die Grundgebühr ist schon klar aber meinste echt die Verfahrensgebühr so einfach von dem Bußgeld ausgehen was entstanden wäre? ohne Bußgeldbescheid und ohne weitere Tätigkeit???
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#6

17.09.2008, 11:35

Habt Ihr denn nicht an die Polizei geschriebe, dass die Sache erledigt ist? Wenn nicht, dann ist hier in der Tat nur die Grundgebühr angefallen.

Und ja, bei den Werten muss man sich danach richten, in welcher Höhe der Bußgeldbescheid ergangen wäre.
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#7

17.09.2008, 11:37

Habt Ihr denn bei Aktenrücksendung nicht die Einstellung beantragt wg. Verjährung? Ob die VG entstanden ist, mußt Du selbst entscheiden (bzw. Dein Chef), die Höhe richtet sich in jedem Fall danach, was als Bußgeld rausgekommen wäre, vgl. Vorbemerkung 5.1 Abs.2 S.2
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#8

17.09.2008, 11:37

ne wir haben nur bei der Polizei die Akte angefordert....ich rechne jetzt gegenüber der Rechtsschutz ab, soll ich trotzdem mal die VG mit ansetzen?
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#9

17.09.2008, 11:37

sie hatten doch Akteneinsicht beantragt!

edit: ja
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#10

17.09.2008, 11:39

sie hatten doch Akteneinsicht beantragt!
aber die ist mit der Grundgebühr abgegolten.

Ich würde sie trotzdem mal ggü der RSV abrechnen und mal sehen, was passiert.
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