verschiedene Gegenstandswerte addieren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rosa

#1

15.09.2008, 16:11

soooory, ich hab das in die suchfunktion eingegeben, bekomme aber 100 seiten und kann mich jetzt nich durch wühlen, könnt ihr mir fix helfen :

hab einen streitwertbeschluss:

der streitwert wird auf 500,00 € für die auskunftsstufe festgesetzt

der streitwert für den teilvergleich und die verhandlung des sachstreitstandes insoweit wird auf 2.865,60 € festgesetzt

muss ich das addieren?
oder getrennt abrechnen?
Ina84
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#2

15.09.2008, 16:16

Hmmm, also schau mal in den § 39 I GKG. M. E. kannst du zusammenrechnen.
LG Ina :huepf
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rinchen
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#3

15.09.2008, 16:16

Ich denke, Du nimmst den höheren Wert. Schau mal § 44 GKG.
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Albert Einstein[/color]
rosa

#4

15.09.2008, 16:17

§ 39 I GKG
ja da es das selbe verfahren und der selbe rechtszug sind, müsste das eigentlich addiert werden, ne?!

ist ganz schön verwirrend die akte, mit teilvergleich, teilanerkenntnis und dann noch die zwei verfahren.... echt übel
Ina84
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#5

15.09.2008, 16:19

rinchen hat natürlich recht. § 44 GKG hab ich übersehen.
Also der höhere Wert.
LG Ina :huepf
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rinchen
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#6

15.09.2008, 16:20

Ist es eine Stufenklage, Immi?
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Albert Einstein[/color]
rosa

#7

15.09.2008, 16:25

Ist es eine Stufenklage, Immi?
ich hab keine ahnung, bei uns ist das auf 4 akten aufgeteilt, ich hab gehofft, dass ihr keine nachragen habt :) muss mich da morgen noch mal durch wühlen um den zusammenhang herzustellen, hab jetzt nur die beiden beschlüsse gefunden in denen jeweils die streitwerde festgesetzt wurden und deshalb hab ich das schonmal so vorab geklärt haben wollen....
StineP

#8

15.09.2008, 18:10

Oha... Mensch... Auskunftsklage und Zahlungsklage schreit doch schon nach Stufenklage!!!
rosa

#9

15.09.2008, 19:00

ja das stimmt, aber nicht WIR sind kläger sondern die gegenseite und wie gesagt, die sachen sind bei uns auf 4 akten aufgeteilt, hab den ihren antrag noch nich mal gefunden, war nur ne zwischenfrage in "meinem" chaos
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