OWi-Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
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#1

10.09.2008, 21:58

Hallo Leute,

wie rechne ich hier ab:

in einer OWi-Angelegenheit (Geschwindigkeitsüberschreitung 29 km/h außerorts) bekommt die GmbH einen Zeugenfragebogen. Zu diesem Zeitpunkt werden wir mandatiert.

Die GmbH (und auch wir) reagieren nicht.

Daraufhin wird dem Geschäftsführer der GmbH die Anhörung übersandt.

Hier zeigen wir nun die Vertretung an und beantragen Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung.

Das Verfahren wird genau aus diesem Grund eingestellt. Es ergeht kein Bußgeldbescheid.

Bekommen wir nun für die Beauftragung durch die GmbH nichts?

Habe heute nach 5100 und 5103 abgerechnet, bin aber unsicher.

Danke für jede Antwort.
Rumpelstilzchen
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Refa_Cologne_M
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#2

11.09.2008, 22:58

Hab grade mal nachgerechnet ..... kommt hin mit den beiden VV nummern .... ich hätte es nicht anders abgerechnet
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

12.09.2008, 09:01

So würde ich auch abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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butterflybabe
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#4

12.09.2008, 09:12

:zustimm , so hätte ich auch abrechnet.
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