Wir haben eine einstweilige Verfügung beantragt, die dann jedoch durch Beschluss abschlägig beschieden wurde. DAraufhin haben wir die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Wie rechne ich die Beschwerde ab?
I Instanz haben wir ganz normal nach Teil 3 abgerechnet, also den Antrag.
Abrechnung einstweilige Verfügung sofrotige Beschwerde
- LuzZi
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Für die Beschwerde gibts nach 3500 eine 0,5 Geb.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Nur, wenn durch Urteil entschieden worden ist, steht auch in der VV-Nummer. Du hast aber gesagt durch Beschluss.
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Das ist doch außerdem eine Terminsgebühr.jesmey hat geschrieben:Aber was ist denn mit der 1,2 nach Nummer 3514
- LuzZi
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Stimmt, habe ich gerade gar nicht drauf geachtet
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.