Kostenfestsetzung inkl. Unterbevollmächtigte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
inki
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#1

09.09.2008, 10:43

Hallo habe da gerad ein Problem und zwar will ich gerad den Kostenfestsetzungsantrag fertigen. Hatten Unterebevollmächtigte die für uns den Termin wahrgenommen haben, es war Gebührenteilung abgemacht, d.h. die haben uns eine Rg. über 1,3 VG und 1,2 TG, Ausl., Mwst und dann von allem die Hälfte abgerechnet.
Wie muss ich jetzt den Kfa machen?

Vielen Dank
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Smilie
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#2

09.09.2008, 10:45

Ich würde einfach getrennt Euer Kosten reinnehmen und dann die für eine Terminvertretung. Die Rechung vom UBV würde ich außen vor lassen -weil die Gebührenteilung ja eine interne Regelung zwischen Euch ist.
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bianca82
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#3

09.09.2008, 10:47

Genau die Gebührenvereinbarung hat dort nichts zu suchen. Ggf. wird aber ne gesonderte Abrechnung vom UBV erforderlich sein als Nachweis des Gerichts oder der UBV reicht seine Kosten selbstständig dort ein.
_steffi_

#4

09.09.2008, 10:49

wieso die UBV rechnung außer acht lassen?

Ich würd alle Kosten festsetzen lassen. erst die von euch, dann die vom UBV = Gesamtbetrag fertig. Die KoNo vom UBV beifügen.

smilie hat Recht mit der Gebührenteilungsvereinbarung.
inki
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#5

09.09.2008, 10:49

Also ganz normal nur 1,3 VG und 1,2 TG????
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#6

09.09.2008, 10:51

Ne - für Euch sind ja nur die 1,3 Verfahrensgebühr + P+T + USt angefallen - für den UBV 0,65 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + P+T + USt
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_steffi_

#7

09.09.2008, 10:52

Smilie ist heute wieder schnell ;-)
bianca82
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#8

09.09.2008, 10:52

Der UBV bekommt nur eine 0,65 VErf G. Nr. 3401 (glaube ich)
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#9

09.09.2008, 10:52

wieso die UBV rechnung außer acht lassen?
Weil da ja die Kostenregelung drin ist - ich meinte, diese Rechung nicht mitschicken, sondern die für einen UBV entstandenen Gebühren selbst in die Rechung zu schreiben.
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#10

09.09.2008, 10:53

Ja smilie das mach ich auch immer so, aber ich füg die KoNo vom UBV als Nachweis bei.
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