Gebühren beim KFA vergessen!
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- NORTHERN DINO
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Statt vieler:
OS
Kann die nachträgliche Festsetzung in einem KFB nicht festgesetzter Kosten gemäß § 106 II ZPO (ohne zusätzliche Kosten) durchgeführt werden, fehlt einer sofortigen Beschwerde gegen den KFB das Rechtsschutzbedürfnis.
OLG Hamburg, Beschl. v. 17.03.2005 – 8 W 22/05
MDR 2005, 1138 = OLGR Hamburg 2005, 740 = juris (KORE 791442005)
LS
1. …
2. Im Erinnerungs-/Beschwerdeverfahren der Kostenfestsetzung ist es grundsätzlich nicht statthaft, bisher nicht angemeldete Kosten nachzuschieben.
OLG Koblenz, Beschl. v. 08.10.2002 – 14 W 577/02
Rpfleger 2003, 148 = juris (KORE 432032003)
OS
Kann die nachträgliche Festsetzung in einem KFB nicht festgesetzter Kosten gemäß § 106 II ZPO (ohne zusätzliche Kosten) durchgeführt werden, fehlt einer sofortigen Beschwerde gegen den KFB das Rechtsschutzbedürfnis.
OLG Hamburg, Beschl. v. 17.03.2005 – 8 W 22/05
MDR 2005, 1138 = OLGR Hamburg 2005, 740 = juris (KORE 791442005)
LS
1. …
2. Im Erinnerungs-/Beschwerdeverfahren der Kostenfestsetzung ist es grundsätzlich nicht statthaft, bisher nicht angemeldete Kosten nachzuschieben.
OLG Koblenz, Beschl. v. 08.10.2002 – 14 W 577/02
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~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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[quote="StineP"]Und wieso nicht?... *gg... hab ich grad in den Refawi-Unterlagen noch mal vertieft: Weil hier keine Fehlentscheidung bzw. kein Fehlverhalten des Rechtspfelgers vorliegt Ne?[/quote]
So kann man es auch sagen - er konnte ja nicht mehr festsetzen, als beantragt.
Eine Terminsgebühr wurde nicht beantragt, also wurde über sie auch noch nicht entschieden.
Daher wäre eine Beschwerde insoweit unbegründet.
Beantrage Nachfestsetzung.
Das ist auch kein Beinbruch.
So kann man es auch sagen - er konnte ja nicht mehr festsetzen, als beantragt.
Eine Terminsgebühr wurde nicht beantragt, also wurde über sie auch noch nicht entschieden.
Daher wäre eine Beschwerde insoweit unbegründet.
Beantrage Nachfestsetzung.
Das ist auch kein Beinbruch.
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Ich hatte die Tage auch sowas... Nur ging's da um das strittige Thema Reisekosten. Die hatten wir im ersten KFA vergessen und haben nachträglich dann einen KFA nur über die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld eingereicht.
Die Gegenseite hat darauf jetzt erwidert, dass ja bereits ein KFB vorläge und und hier nicht noch eine nachträgliche Kostenfestsetzung erfolgen könne. Zu den Reisekosten an sich hat die Gegenseite aber nichts eingewandt
Die Gegenseite hat darauf jetzt erwidert, dass ja bereits ein KFB vorläge und und hier nicht noch eine nachträgliche Kostenfestsetzung erfolgen könne. Zu den Reisekosten an sich hat die Gegenseite aber nichts eingewandt
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Warum soll denn keine Nachfestsetzung möglich sein? Hat sich das Gericht dazu schon geäußert?Die Gegenseite hat darauf jetzt erwidert, dass ja bereits ein KFB vorläge und und hier nicht noch eine nachträgliche Kostenfestsetzung erfolgen könne.
Ich würde jetzt auch erst einmal die Entscheidung des Gerichts abwarten. Geh aber mal davon aus, dass es die Reisekosten (sofern festsetzungsfähig) durch KfB festsetzen wird.
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Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert. Wir haben das Schreiben der Gegenseite zur Stellungnahme erhalten, auf die ich jetzt erwidern muss.
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Dann würd ich eben die von 13 zitierte Entscheidung aufführen und Ende - dann soll das Gericht entscheiden.
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