Kostenrechnung Prozesskostenhilfeverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Carolinchen
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#1

02.09.2008, 11:10

Hallo!
Habe hier ein PKH-Verfahren. Die Gegenseite hat PKH für Klage beatragt und diese auch bewilligt bekommen. Bevor sie jedoch dann die Klage unter Bewilligung von PKH eingereicht hat, haben sich die Parteien verglichen. Kostenerstattung findet nicht statt, so dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Wir hatten von unserer Partei Auftrag zur Klagabweisung.

Meine Chefin hat nun folgende Rechnung diktiert (Streitwert 4.328,15 €, Mehrwert für Vergleich 1.919,55 €):

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3335 VV RVG aus 4.328,15 €
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG aus 4.328,15 €
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG aus 6.247,70 €

Ist das wirklich richtig? Mir kommt diese Rechnung ziemlich suspekt vor. Gleichzeitg hat sie noch darauf verwiesen, dass die Obergrenze der beiden Verfahrensgebühren zu berücksichtigen ist, was mein PC leider nicht automatisch durchführt, obwohl er es normal immer macht.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
grace
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#2

02.09.2008, 12:12

Hallo erstmal,

wurde der Vergleich denn gerichtlich protokolliert, sonst sehe ich nämlich nicht, warum eine Gebühr nach 3101 anfallen sollte.

Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das Verfahren sind doch auch EINE Angelegenheit, daher kann man doch gar nicht gesonderte Gebühren für beides abrechnen.

Sie meint wahrscheinlich bzgl. der Obergrenze den 13III, der greift hier meines Erachtens aber gar nicht. Nach ihrer Rechnung liegen ja gar keine verschiedenen Teile des Gegenstandswertes vor, sondern nur verschiedene Gebührensätze. Sie rechnet doch beide Verfahrensgebühren auf denselben Gegenstandswert.

Ich würde es auch lieber nochmal abklären und nicht einfach abrechnen.

LG Grace
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